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Und was ist mit Völkermord an den Herero und Nama, Frau Merkel?

Am 2.6.2016 hat der Bundestag hat mit einer großen Mehrheit den Massenmord an bis zu 1,5 Millionen Armeniern im Osmanischen Reich 1915 als Völkermord eingestuft. Der gemeinsam von Union, SPD und Grünen eingebrachte Antrag wurde mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen worden. Im Vorfeld der Abstimmung hatte die türkische Regierung den Bundestag im Vorfeld mehrfach vor der Resolution gewarnt. Es gab zahlreiche Drohungen bis hin zu Morddrohungen gegen Abgeordnete, besonders mit türkischem Familienhintergrund, vor der Debatte. Der neue türkische Regierungschef Binali Yildirim nannte die Resolution „lächerlich“.[1] Als Reaktion drohte die türkische Regierung drohte mit einer Beeinträchtigung der Beziehungen zu Deutschland. Bei der Abstimmung ging es auch um ein unrühmliches Stück deutscher Geschichte, da das Deutsche Reich als damaliger Partner des Osmanischen Reich eine Mitschuld an den Massenmorden trug.

Der Abgeordnete der Linkspartei, Gregor Gysi sagte, es gehe darum, die Geschehnisse vor gut hundert Jahren „endlich als das benennen, was es war: Ein Völkermord an bis zu 1,5 Millionen Armeniern sowie Aramäern und Angehörigen weiterer christlicher Minderheiten“.[2] Gysi kritisierte, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie Vizekanzler Sigmar Gabriel und Außenminister Frank-Walter Steinmeier nicht an der Debatte teilnahmen.

Die Verabschiedung der Resolution dauerte mehr als 11 Jahre. Der Deutsche Bundestag debattierte im April 2005 eine erstmals eingebrachte Entschließung, nach der die Türkei aufgefordert werden sollte, sich zu ihrer historischen Verantwortung für die Massaker an armenischen Christen im Osmanischen Reich zu bekennen. Die Verfasser des Antrags, die den Begriff „Völkermord“ selbst vermieden, bedauerten „die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das angesichts der vielfältigen Informationen über die organisierte Vertreibung und Vernichtung von Armeniern nicht einmal versucht hat, die Gräuel zu stoppen.“[3]

Am 14. November 1914 trat das Osmanische Reich an der Seite der Mittelmächte in den Ersten Weltkrieg gegen die Entente ein. Dies war dem Wunsch geschuldet, die Gebiete zurückzuerobern, die das Osmanische Reich in früheren Kriegen an Russland verloren hatte. befahl die osmanische Regierung Ende 1914 befahl die osmanische Regierung eine groß angelegte Offensive im Kaukasus. Diese endete jedoch bereits um die Jahreswende 1914/15 mit einer verheerenden Niederlage. Im Zuge der russischen Gegenoffensive gingen dem Reich weitere Gebiete verloren. Armenische Freiwilligenbataillone in der Hoffnung auf Unabhängigkeit kämpften auf russischer Seite. Obwohl die Mehrheit der armenischen Zivilisten und Soldaten gegenüber dem Osmanischen Reich loyal geblieben waren, machte die Staatsführung die Armenier nun kollektiv für die militärischen Probleme in Ostanatolien verantwortlich. Sie nahm den russischen Einmarsch als Vorwand, das Gros der armenischen Bevölkerung zu deportieren. Die Zahl der Menschen, die den Massakern und Deportationen zum Opfer fielen, lässt sich nur schwer beziffern. Das Hauptproblem dabei ist, dass die Bevölkerungsstatistik des Osmanischen Reichs in dessen letzten Jahrzehnten gravierende Mängel aufweist. So gibt es keine verlässlichen Angaben dazu, wie viele Armenier vor dem Krieg im Reich lebten. Das armenische Patriarchat bezifferte die Anzahl der armenischen Untertanen des Sultans mit rund 2,1 Millionen, die letzte osmanische Volkszählung hingegen mit 1,29 Millionen. Je nachdem, von welcher Vorkriegsanzahl man ausgeht und ob man ausschließlich die Hauptphase des Genozids 1915–1917 oder den gesamten Zeitraum bis 1923 berücksichtigt, bewegen sich die Schätzungen zwischen etwa 300.000 und 1,5 Millionen toten Armeniern.

Die französische Nationalversammlung stellte die Leugnung des Völkermords an den Armeniern im Jahr 1915 schon vor 11 Jahren unter Strafe.[4] Das Gesetz, das von der Nationalversammlung am Donnerstag mit 106 zu 19 Stimmen verabschiedet wurde, bedroht die Leugnung des Völkermords an den Armeniern im Osmanischen Reich mit einem Jahr Gefängnis und 45.000 Euro Geldbuße. Es ergänzt ein einstimmig verabschiedetes Gesetz aus dem Jahr 2001, mit dem die Nationalversammlung den Völkermord an den Armeniern offiziell als solchen anerkannt hatte. Das neue Gesetz, das abweichende Ansichten unter Strafe stellt, wurde von der oppositionellen Sozialistischen Partei eingebracht, wobei 40 sozialistische Abgeordnete dafür und zwei dagegen stimmten. Auch die kommunistische Partei unterstützte das Gesetz.

Die gaullistische Regierung lehnte es aus außenpolitischen Gründen ab. Doch die Regierungspartei UMP ermöglichte seine Verabschiedung, indem sie den Abgeordneten die Stimmabgabe freistellte und Nichtteilnahme an der Abstimmung empfahl. 49 UMP-Abgeordnete unter Führung des armenischstämmigen ehemaligen Ministers Patrick Devedjian stimmten schließlich dafür, 17 dagegen. Die überwiegende Mehrheit der insgesamt 577 Abgeordneten der Nationalversammlung blieb der Abstimmung fern. Vor allem in der Türkei, wo umgekehrt bestraft wird, wer die Massaker von 1915 als Völkermord bezeichnet, erhob sich heftiger Protest. Die ultrarechte Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) hat schon vor Tagen Demonstrationen gegen den französischen Gesetzentwurf organisiert. Andere Organisationen riefen zum Boykott französischer Waren auf. Ministerpräsident Erdogan drohte mit wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen, was im Endeffekt aber nichts als heiße Luft war. Die Beziehungen zwischen der Türkei und Frankreich haben sich auf ein normales Level eingependelt. Die Tatsache, dass mehr als 20 Länder inzwischen auch von einem Völkermord ausgehen und dies in Resolutionen bekräftigt haben, wird von der Türkei und den dortigen Wissenschaftlern weiterhin ignoriert.

Die Verabschiedung der Resolution der Bundesregierung und die Klassifizierung als Völkermord ist begrüßenswert, auch die Art und Weise, dass die allermeisten Parlamentarier parteiübergreifend zugestimmt haben. Die Einsicht kommt zwar sehr spät, aber sie kommt wenigstens.

Dies bleibt jedoch solange inkonsequent, solange die Bundesregierung nicht auch endlich als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches die Verbrechen an den Nama und Herero in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika ebenfalls als Völkermord anerkennt, sich in einer Parlamentsresolution öffentlich um Entschuldigung bittet und auch mögliche Entschädigungsforderungen akzeptiert. Die bisherige Debatte um Anerkennung des Völkermordes und mögliche Entschädigungen waren für die Nachfahren der damaligen Opfer entwürdigend und das Verhalten der BRD-Regierungen bislang beschämend.

Die Kolonialvergangenheit Deutschlands ist niemals richtig aufgearbeitet worden, wahrscheinlich sollte sie es auch nicht. Das kommunikative Beschweigen hilft aber niemandem, vor allem den Nachfahren der Opfer.

Ein weiterer verschwiegener Fall sind die deutschen Verbrechen in Kamerun, die aufgearbeitet werden müssten.

Völkermord an den Nama und Herero in Deutsch-Südwestafrika

Unter Kaiser Wilhelm II. (1888–1918) versuchte Deutschland durch Erwerb weiterer Handelsvertretungen seinen Kolonialbesitz auszubauen. Die wilhelminische Ära steht für eine schwärmerisch-expansionistische Politik und eine forcierte Aufrüstung, insbesondere der kaiserlichen Marine. Die Kolonialbewegung war zu einem ernstzunehmenden Faktor in der deutschen Innenpolitik angewachsen. Der nationalistische und rassistische Alldeutsche Verband vertrat eine expansionistische Außenpolitik und begründete dies mit der Weltmachtstellung Deutschlands.[5] Die für das deutsche Überlegenheitsdenken symbolische Wortprägung „Platz an der Sonne“ entstand durch eine Äußerung von Bernhard von Bülow (1849–1929) in einer Reichstagsdebatte am 6. Dezember 1897, wo er im Zusammenhang mit der deutschen Kolonialpolitik formulierte: „Mit einem Worte: wir wollen niemand in den Schatten stellen, aber wir verlangen auch unseren Platz an der Sonne.“[6] Diese Prämisse eines nationalen Prestigedenkens sollte die deutsche imperialistische Politik bis 1914 prägen. Auch danach empfanden viele Deutsche den Verlust der Kolonien nach dem Versailler Vertrag als unrechtmäßig und versuchten mit nationalistischen und rassistischen Argumenten, eine Revision des Status Quo durchzusetzen.

Kolonialbesitz schien auch im Licht der sozialdarwinistischen Interpretation der Konkurrenz zwischen den sich entwickelnden imperialistischen Industriestaaten eine Notwendigkeit und eine Verpflichtung gegenüber den nachfolgenden Generationen zu sein.[7] Gewöhnlich wird von Sozialdarwinisten damit eine Höherentwicklung zu einer wertvolleren Lebensform verbunden so etwa bei Herbert Spencer und William Graham Sumner. Dabei kann zwischen sozialdarwinistischen Ansätzen danach unterschieden werden, ob sie sich auf individuellen oder kollektiven Wettbewerb beziehen. Konventionelle Ansätze des Sozialdarwinismus werden mit politischem Konservatismus, Imperialismus und Rassismus verbunden. Angeblich für die nachfolgende Generation wollte man sicherstellen, dass sie zu den Gewinnern in diesem Wettkampf – in dem es nur den survival of the fittest geben würde – gehören würden. War das nationale Bürgertum in weiten Teilen schon davon überzeugt, innerhalb der europäischen Nationen zu einer überlegenen zu gehören, so galt dies umso mehr im Vergleich zu außereuropäischen Kulturen. Aufgrund der eigenen, überlegenen Stellung glaubte man zur Kultivierung der vermeintlich zurückgebliebenen und primitiven Bewohnerinnen und Bewohner der außereuropäischen Welt berufen zu sein und besaß damit eine positive Rechtfertigung jeglichen kolonialen Strebens.

Im Wettlauf der europäischen Mächte bei der Kolonialisierung Afrikas träumte das deutsche Kaiserreich von einer Kolonie „Deutsch-Mittelafrika“. Die Errichtung dieser Kolonie war ein deutsches Kriegsziel sowohl im 1. als auch im 2. Weltkrieg.[8] Zentrales Ziel der deutschen Kolonialpolitik war ein möglichst geschlossenes Kolonialreich in Zentralafrika durch Landbrücken zwischen den Kolonien Ostafrikas, Südwestafrika und Kamerun.

Bereits vor dem Ersten Weltkrieg gab es mehrere Versuche, das deutsche Kolonialreich auf Gebiete Zentralafrikas auszuweiten. Zwischen 1894 und 1911 drückte sich dies geographisch durch den sogenannten Entenschnabel im Nordosten der deutschen Kolonie Kamerun aus. Dieser Gebietsvorsprung reichte schnabelförmig in das Gebiet des heutigen Staates Tschad. Er wurde 1911 im Tausch gegen „Neukamerun“ an Frankreich abgetreten.[9]

Es wurde versucht, 1890 einen Schutzvertrag mit dem König von Buganda, Mwanga II., im heutigen Uganda abzuschließen. Der Vertrag sollte den Grundstein zur Ausdehnung Deutsch-Ostafrikas. Die Ratifizierung des Vertrags, so die kolonialdeutsche Hoffnung, hätte Deutschland Einfluss zwischen dem Kongobecken, dem Sudan und Ostafrika verschafft. Aufgrund der Vorsicht Mwangas, der nur zu einem Freundschaftsabkommen bereit war, der Konkurrenz Großbritanniens und des Helgoland-Sansibar-Vertrags erlangte der Uganda-Vertrag aber keine Bedeutung.

In den deutsch-britischen Verhandlungen zur Aufteilung der portugiesischen und belgischen Afrikabesitzungen (Kongo) gab es erste konkrete Pläne. Im Juli 1913 einigten sich die Partner, für den Fall finanzieller Schwierigkeiten Portugals, auf den Anspruch Deutschlands auf Angola, außer dem Grenzgebiet zu Nordrhodesien, während England Mosambik bis zum Lugenda beanspruchte. Ein Vorschlag des Staatssekretärs des Reichskolonialamtes Wilhelm Solf zur Beschneidung des Belgisch-Kongo, mit Katanga und dem äußersten Nordosten an Großbritannien, der Region nördlich des Kongo an Frankreich, sowie einer breiten Verbindung zwischen Angola und Deutsch-Ostafrika an das Reich, scheiterte letztlich am britischen Widerstand. Ansprüche gegen das verschuldete Portugal durchzusetzen, erschien viel leichter als gegen das wirtschaftlich prosperierende Belgien.

Ein weiterer Vorschlag von Solf, der im August und September 1914 ein konkretes Mittelafrikaprojekt entwarf, war die Verteilung der afrikanischen Kolonien Frankreichs, Belgiens und Portugals, das Reichskanzler Bethmann Hollweg schließlich in sein politisches Programm einschloss. Das neue geschlossene mittelafrikanische Kolonialreich Deutschlands sollte folgende Gebiete umfassen: Angola, die Nordhälfte von Mosambik, Belgisch-Kongo, mit den Kupfergruben Katangas als wertvollstem Einzelobjekt, Französisch-Äquatorialafrika bis auf die Höhe des Tschadsees, Dahomé und das Gebiet südlich des Niger-Bogens bis Timbuktu. Dieses Projekt der Schaffung eines zusammenhängenden mittelafrikanischen Kolonialreiches blieb, in manchen Bereichen noch stark erweitert, fortan grundsätzlich ein Bestandteil der amtlichen deutschen Kriegsziele.[10]

Für den allseits nicht erwarteten Fall, dass die Entente infolge des Friedensangebotes der Mittelmächte in Verhandlungen eintreten würde, forderte Bethmann Hollweg von Generalstab, Admiralstab und Kolonialamt die Erstellung von Kriegsziellisten als Verhandlungsgrundlage, was auch sogleich geschah. Als Verbindung und Schutz des Kolonialreiches sollte man Dakar oder notfalls auch die Kapverden erlangen. Zur Bedrohung der englischen Indienroute brauche man noch ostafrikanische Häfen, Sansibar und Madagaskar als Stützpunkte. Der Staatssekretär des Kolonialamtes, Solf, verlangte in dem Kriegszielprogramm seines Ressorts, neben der Rückgabe sämtlicher deutscher Kolonien, die Konsolidierung des afrikanischen Kolonialbesitzes durch Erwerb französischer, belgischer, portugiesischer und eventuell auch englischer Kolonien zu einem „Deutsch-mittelafrikanischen Reich“.[11]

Im Frühjahr 1918 stimmte Solf sogar den Forderungen des einflussreichen deutschen zu, der vor allem an den Rohstoffen in Afrika interessiert war und die heimische Kapitalinteressen vertrat. Diesen zufolge sollten, neben den alten Forderungen in Zentralafrika, die Flussgebiete des Senegal und Niger und südlich von diesen bis zum Meere an das Deutsche Reich fallen - die deutsche Kolonialherrschaft hätte sich demnach vom Kap Verde bis zum Oranje im Westen, Nordrhodesien, Nordmosambik, Uganda, Kenia Madagaskar, die Komoren und Dschibuti im Osten erstreckt. An Stützpunkten für die Erhaltung des zukünftigen Weltreiches forderte der Admiralstab im Mai 1917 neben weltweiten Flottenstützpunkten in Afrika Dakar mit Senegal und Gambia als Hinterland andernorts auch die Kapverdischen- und Kanarischen Inseln sowie Madeira.[12]

Insgesamt gesehen spielten das „Mittelafrikaprojekt“ und das Stützpunktprogramm in der deutschen Kriegszielpolitik aber nur eine untergeordnete Rolle, glaubte man doch, sie durch einen Sieg in Europa wie von selbst zu erreichen. Andererseits wurde das Ziel „Mittelafrika“ im weiteren Verlaufe des Krieges von liberal gesinnten Politikern mehr und mehr als Ersatz- und Ablenkungsziel für die Nation, fort von wilden Annexionsforderungen in Europa, benutzt.[13] Kolonien waren für Deutschland eher Aufputz und Ausdruck seiner (Welt-)Macht. Die Konzepte für ein geschlossenes Deutsch-Mittelafrika erwarteten von ihrer Verwirklichung den sichtbaren Beweis der deutschen Weltmacht und rechneten, dass das Gebiet für Deutschland die Bedeutung erlangen würde, die Indien für Großbritannien hatte. Aber Schwerindustrie und Banken hatten schon vor dem Krieg wenig Interesse an Kolonialreichen gezeigt und drängten auf die europäische Expansion.

Am Vorabend des Zweiten Weltkrieges und während des Krieges wurden von deutscher Seite erneut Pläne für eine koloniale Neuordnung Afrikas aufgestellt. Wieder war ein zentralafrikanisches Kolonialreich Schwerpunkt und Hauptziel dieser Planungen. Die ursprünglichen Bestrebungen, mit Großbritannien ausschließlich auf Kosten des französischen und belgischen Kolonialbesitzes zu einem Ausgleich zu kommen, wurden 1942 zugunsten eines kolonialen Ausgleichs zwischen dem Großdeutschen Reich, Frankreich und Spanien angepasst. Im Gegensatz zum Ersten Weltkrieg erhob Deutschland keine Ansprüche mehr auf die Kolonien des inzwischen ebenfalls faschistisch regierten Portugal.[14]

Die Rückgabe der vier ehemals deutschen Kolonien in Afrika bzw. die Übergabe des Mandats über dieselben an Deutschland wurde vom Regime der Nationalsozialisten als selbstverständlich angesehen und propagiert. Über die vier ehemals deutschen Kolonien hinausgehende deutsche „Mindestforderungen“ erstreckten sich zunächst nur auf Belgisch-Kongo und Französisch-Äquatorialafrika mit Französisch-Kongo, Gabun, Ubangi-Shari (Zentralafrika) und dem Süd-Tschad bis zum Tschad-See sowie Dahome (Benin) sowie die Hafenstädte Dakar, Conakry (Guinea), Mogador (Marokko) und Agadir (Marokko) mit ihrem jeweiligen Hinterland.[15]

Dschibuti, Tunis und der Nord-Tschad sollten an Italien fallen. Spanien forderte 1940 in Hendaye Französisch-Marokko, Teile Algeriens (Department Oran: Oran mitsamt Hinterland, 67.262 km²), die Verschiebung der Südgrenze der spanisch besetzten Sahara bis zum 20. Breitengrad und die Ausweitung des Küstengebietes von Spanisch-Guinea als Gegenleistung für einen Kriegseintritt auf Seiten Deutschlands und Italiens.

Von Großbritannien hoffte Berlin Kenia, Uganda, Nordrhodesien und Nigeria und eventuell die Goldküste (Ghana) zu erwerben, was den bereits im Ersten Weltkrieg gestellten Forderungen entsprach. Auf Sansibar, den Seychellen, den Komoren, Mauritius, Reunion, Sao Tome, Fernando Poo, Sankt Helena, den Kapverden, den Kanaren, Sao Miguel und den Azoren sollten deutsche Flottenstützpunkte errichtet werden.[16]

Allerdings sah der Versuch, mit Großbritannien zu einer Übereinkunft auf Kosten Frankreichs zu kommen, zunächst eine Schonung des übrigen britischen Kolonialbesitzes bzw. eine Garantie des britischen Besitzstandes vor. Sollten daher von Großbritannien keine Abtretungen erlangt werden, müsste Frankreich zusätzlich große Teile Französisch-Westafrikas an Deutschland abtreten: den Großteil Nigers, Obervoltas, der Elfenbeinküste und Teile Malis südlich des Niger-Bogens, gegebenenfalls auch noch ganz Senegal, Guinea und Madagaskar. Gleiches galt auch für den Fall, dass eine Übereinkunft mit Großbritannien nicht zustande käme, die deutsch-italienische Eroberung des britischen Kolonialbesitzes aber ebenso misslänge.]

In Abweichung der ursprünglichen Eroberungspläne passte das nationalsozialistische Regime nach dem Scheitern eines Ausgleichs mit Großbritannien seine Forderungen an. Die USA und Großbritannien hatten sich darauf geeinigt, keinen Separatfrieden mit dem Großdeutschen Reich zu schließen vom 1. Januar 1942 im Rahmen der Arcadia Konferenz der Alliierten, die die mögliche Neuordnung der politischen Landkarte nach dem Sieg über das nationalsozialistische Deutschland vorbereiten sollte. Schon 1941 hatte Deutschland auch Anspruch auf die Goldküste (Ghana), Sierra Leone, Gambia, Njassaland und Südrhodesien erhoben. Im Januar 1942 umriss Ernst Woermann, Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt stattdessen Zugeständnisse an das faschistische Frankreich.[17] Für die deutschen Kolonialforderungen wurden Vichy-Frankreich in Westafrika Kompensationen auf Kosten des britischen Kolonialbesitzes in Aussicht gestellt. Großbritannien sollte seinen gesamten afrikanischen Kolonialbesitz an Deutschland und seine faschistischen Bundesgenossen Spanien und Italien sowie an Frankreich und die Südafrikanische Union verlieren.

Für das zentralafrikanische Kolonialreich Deutschlands sollte Frankreich demnach neben der Rückgabe Kameruns „nur“ noch Französisch-Äquatorialafrika (bis zum Tschad-See) abtreten. Für einen zukünftigen „Judenstaat“ unter deutschem Protektorat forderte Deutschland auch noch Madagaskar. Für Madagaskar (und Syrien) sollte Frankreich mit der Westhälfte Nigerias, der Goldküste, Sierra Leone und Gambia entschädigt werden. Sogar zum Überlassen der ehemals deutschen Kolonie Togo an Frankreich war Deutschland bereit.

Von Großbritannien und Belgien sollten neben Deutsch-Ostafrika die Osthälfte Nigerias, Uganda, Kenia, Nordrhodesien und Kongo an Deutsch-Zentralafrika fallen. Südrhodesien sollte Südafrika überlassen werden. Auf die britischen Kolonien Sudan und Somaliland erhob Italien Anspruch.[18]

Für eine Berücksichtigung der italienischen Ansprüche und den deutschen Versuch, neben Vichy-Frankreich auch Franco-Spanien in einen Ausgleich einzubeziehen, reichten die als Kompensation zur Verfügung stehenden Gebiete jedoch nicht aus. Statt Französisch-Marokko sollte Spanien daher mit dem (Frankreich ebenfalls angebotenen) Sierra Leone und gegebenenfalls West-Nigeria und Liberia sowie einer Grenzberichtigung im Süden von Spanisch-Westsahara abgefunden werden. Im Gegenzug sollte Spanien sogar noch Spanisch-Guinea an Deutsch-Zentralafrika abtreten. Nazi-Deutschland wiederum war bereit, im Falle einer Berücksichtigung Spaniens Frankreich gegenüber auf den Süd-Tschad und Ubangi-Schari (Französisch-Zentralafrika) zu verzichten. Entsprechende Verhandlungen zwischen Hitler, Franco und Petain scheiterten jedoch.[19]

Für das formal unabhängig zu belassende Ägypten schwebte den faschistischen Verbündeten die Übernahme sämtlicher bisher Großbritannien vorbehaltenen Sonderrechte durch Italien vor, während das Deutsche Reich (auf französische Kosten) eine Mehrheit der Suezkanal -Aktien zu erwerben trachtete.

Die Südafrikanische Union sollte vollständig aus britischem Einfluss gelöst und als Verbündeter Deutschlands gewonnen werden. Dazu erkannte Deutschland eventuelle Ansprüche Südafrikas auf Südrhodesien und eventuell Betschuanaland (Botswana), Basutoland (Lesotho) und Swasiland an. Über die bereits unter südafrikanischer Verwaltung stehende ehemalige Kolonie Deutsch-Südwestafrika (Namibia) sollte eine Verhandlungslösung gefunden werden. Von der südafrikanischen Seite wurden diese Ziele besonders durch Oswald Pirow, einem rechten Politiker und mehrfachen Minister, ihrem Wesen nach unterstützt.

Mit der endgültigen italienischen Niederlage in Äthiopien bei der Schlacht bei Gondar im November 1941, der Niederlage des deutsch-italienischen Afrikakorps vor El-Alamein im November 1942, der darauffolgenden Besetzung der französischen Kolonien in Nordafrika durch Briten und US-Amerikaner und der deutschen Niederlage bei Stalingrad im Januar 1943 gab es keine Aussicht mehr auf direkte militärische Eroberungen in Afrika und im Nahen Osten.[20] Anfang 1943 beendete ein im Auftrag Hitlers von Martin Bormann erlassener Befehl jede Tätigkeit auf kolonialem Gebiet. Alle bisher Vichy-französischen Kolonien befanden sich zu diesem Zeitpunkt bereits unter der frei-französischen Kontrolle de Gaulles, waren also nicht mehr verfügbar. Im Mai 1943 kapitulierte das deutsch-italienische Afrikakorps.

Im Gegensatz etwa zur deutschen Seekriegsleitung maß Hitler fernen afrikanischen Besitzungen ohnehin eher eine untergeordnete Rolle bei. Für ihn standen wie schon für die extreme Rechte im Ersten Weltkrieg Gebiete in Osteuropa, die sich direkt an den deutschen „Lebensraum“ anschließen ließen, im Vordergrund.[21]

Daher war es für die europäischen Eliten attraktiv, in Afrika neue Märkte zu erobern sowie der einheimischen Bevölkerung Errungenschaften ihrer Zivilisation zu bringen. Da sich Europa von 1873 bis 1896 in einer langen Depression befand und die europäischen Märkte schrumpften, gleichzeitig deren Abschottung aber zunahm, bot sich in Schwarzafrika für Großbritannien, Deutschland, Frankreich und andere (europäische) Staaten eine gute Möglichkeit, Waren abzusetzen und die chronisch negativen Handelsbilanzen zu verbessern. Besonders für Großbritannien, das als erstes Land in das Postindustrielle Zeitalter vorstieß, waren ausländische Märkte von enormer Bedeutung. Durch Finanzexporte und deren Gewinne konnte man die höchst defizitäre Handelsbilanz entlasten. Weltweit wichtige Märkte für Großbritannien waren damals Afrika, Kolonien mit weißen Siedlern, der mittlere Osten, Südasien, Südostasien sowie Ozeanien. Investitionen in Übersee waren oft profitabler als in der Heimat. Das lag an billigen einheimischen Arbeitskräften, wenig Wettbewerb und sehr leicht verfügbaren Rohstoffen. Neben diesen Vorteilen bot Afrika auch Ressourcen, die die europäischen Staaten brauchten, in Europa aber nicht oder kaum existierten. Hier sind besonders Kupfer, Baumwolle, Kautschuk, Tee und Zinn zu nennen.

Es war dort auch wenig militärischer einheimischer Widerstand zu erwarten, der die Ausbeutung von Rohstoffen verhindern könnte. Daher konnte mit wenig militärischem Aufwand und niedrigen Kosten ein schneller Profit für das imperialistische Land in Afrika herausspringen.

Es herrschte zur Zeit des Eintritts Deutschlands in den Kolonialwettlauf eine außenpolitisch günstige Konstellation. In Afghanistan spitzten sich die russisch-englischen Rivalitäten zu, zudem stand England mit Frankreich in einem Konflikt um Ägypten. Die Kolonien konnten daher ohne größere Rückwirkungen für die deutschen außenpolitischen Beziehungen in Besitz genommen werden.[22]

Die in direkter Abhängigkeit von Bismarcks Modell des europäischen Gleichgewichtes stehende außenpolitische Lage des Reiches hat somit den Kolonialerwerb ganz maßgeblich erleichtert. Es war Bismarcks Absicht, durch den Erwerb von Kolonien die notwendige Grundlage für eine koloniale Entente mit Frankreich zu schaffen, um die französischen Revanchegedanken, was den Erwerb Elsaß-Lothringen betraf, abzulenken. Seit Beginn der 1880er Jahre tauchte bei Bismarck immer wieder der Gedanke auf, mit Frankreich über eine Begünstigung im kolonialen Bereich zu einem Ausgleich zu kommen.

Die Kolonialfrage bot sich für Bismarck auch als Mittel zur Festigung der eigenen Machtbasis an:[23] „Die öffentliche Meinung legt gegenwärtig in Deutschland ein so starkes Gewicht auf die Kolonialpolitik, dass die Stellung der Regierung im Innern von dem Gelingen desselben wesentlich abhängt.“

Im Vorfeld der Reichstagswahlen vom Herbst 1884 stärkte Bismarck mit Kolonialparolen die nationalliberalen und konservativen Kräfte zu Lasten der bürgerlichen Linken und der Sozialdemokratie. Mit der Aussicht auf lukrative Geschäfte in den Kolonien wurde die wirtschaftsliberale Fraktion geködert, Besitzungen außerhalb Deutschlands wurden als neue Marktstrategie (erfolgreich) verkauft.

Die Verwaltung der Kolonien sollte im Sinne eines freihändlerischen kommerziellen Expansionismus geschehen:[24] „(…) der regierende Kaufmann und nicht der regierende Bureaukrat (ist das Ziel, M.L.) in jenen Gegenden, nicht der regierende Militär und der preußische Beamte; unsere Geheimen Räte sind ganz vortrefflich bei uns; aber dort in den kolonialen Gebieten erwarte ich von den Hanseaten, die draußen gewesen sind, mehr (…). Mein Ziel ist die Regierung kaufmännischer Gesellschaften, über denen nur die Aufsicht und der Schutz des Reiches und des Kaisers zu schweben hat.“

Der Deutsche Kolonialverein gehörte zu den Interessensorganisationen, die sich für ein imperialistisches Wettrüsten Deutschlands mit den anderen europäischen Mächten stark machten. Der Verein wurde am 6. Dezember 1882 in Frankfurt/Main unter der Leitung von Hermann Fürst zu Hohenlohe-Langenburg gegründet, der auch der erste Präsident wurde. Schon im Februar 1885 wechselte der Sitz nach Berlin, um näher an den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft zu sein. Im Verein gab es um die 15.000 Mitglieder. Sie kamen überwiegend aus der Politik, der Industrie, dem Handel und dem Bankwesen. Unter den Motiven verbanden sich nationalistische Rivalität mit anderen Großmächten, Sorge um eine Übervölkerung und Hoffnung auf Wirtschaftswachstum mit der Spekulation auf eine innenpolitische Entspannung im Kampf gegen die Sozialdemokratie.

Führende Mitglieder des Deutschen Kolonialvereins waren Johannes von Miquel, führender Vertreter der Disconto-Gesellschaft, Carl Ferdinand Stumm, Vertreter der Saar-Industrie, Louis Baare, Vertreter der rheinisch-westfälischen Großindustrie, Henry Axel Bueck , Generalsekretär des Zentralverbandes Deutscher Industrieller, Friedrich Ratzel, Geograph und Begründer der Anthropogeographie und Heinrich von Treischke, deutscher Historiker, Antisemit und Mitglied des Reichstages.[25]

Der Deutsche Kolonialverein versuchte, durch Publizistik das Interesse der Deutschen für die Kolonialpolitik zu wecken sowie die Regierung und den Reichstag zu kolonialen Annexionen zu drängen. Die Mitglieder des Kolonialvereins forderten eine wirtschaftliche Förderung der bestehenden Kolonien und die Erschließung neuer Kolonialgebiete. Der Deutsche Kolonialverein wurde am 19. Dezember 1887 mit der 1884 von Carl Peters  gegründeten, radikaleren Gesellschaft für deutsche Kolonisation zur Deutschen Kolonialgesellschaft verschmolzen.[26]

Es befand sich keine einheitliche Bevölkerung bei der Gründung der Kolonie Deutsch-Südwestafrika. Gerade im Gebiete der größten Erhebungen des Hochlandes, bei Windhuk, grenzten zur Zeit der deutschen Besitznahme die beiden Hauptvölker Herero und Nama aneinander. Dazu kamen noch die hervorragend an die widrigen Lebensbedingungen angepassten San, die versklavten Damara und die ganz im Norden lebenden ackerbautreibenden Owambo.

Schon 1868 wollten deutsche Missionare der Rheinischen Missionsgesellschaft den König von Preußen für das Gebiet interessieren und baten um seinen Schutz, da sie unter den ständigen Kämpfen der Afrikaner sehr zu leiden hätten.[27] Der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71 ließ jedoch diese Bestrebungen wieder in Vergessenheit geraten. 1876 versuchte Großbritannien von der Kapkolonie aus, das Gebiet in Besitz zu nehmen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Sie behielten jedoch die Walfischbai und die Pinguininseln in ihrer Hand. Als sich die im Inland lebenden Europäer, Missionare und Händler wegen mangelnden Schutzes aufgrund angeblicher Übergriffe durch Afrikaner beklagten, erklärten die britischen Kolonialbehörden, dass sie mit dem Inneren des Landes nichts zu tun hätten und keine Verwaltung ausübten. Die Briten erhoben also, wie sie selbst erklärten, keine weitergehenden Ansprüche auf Südwestafrika.

Im Auftrag des Bremer Tabakhändlers Adolf Lüderitz erwarb Heinrich Vogelsang am 1. Mai 1883 die Bucht von Angra Pequena, die heutige Lüderitzbucht und fünf Meilen Hinterland vom Volk der Nama in Bethanien.[28] Der mit ihrem Kaptein Joseph Frederiks II vereinbarte Kaufpreis betrug 200 alte Gewehre und 100 englische Pfund. Im September 1883 segelte Lüderitz an Bord eines Dreimasters dann selbst nach Südwestafrika, um als neuer Landesherr seine Erwerbungen zu besichtigen. Im Deutschen Reich wurde Lüderitz von den kolonialen Interessengruppen deshalb als Gründer einer neuen deutschen Kolonie gefeiert.[29]

Am 24.04.1884 schickte Bismarck ein Telegramm an den deutschen Konsul in Kapstadt und erklärte darin die Besitzungen des Bremer Großkaufmanns Lüderitz in Südwestafrika unter den „Schutz“ des Reiches gestellt. Bereits im Mai 1883 hatte Lüderitz mit einem Hottentottenhäuptling einen Kaufvertrag abgeschlossen, durch den er Angra Pequana (Kleine Bucht) mit dem umliegenden Landgebiet erwarb. In einem zweiten Vertrag erweiterte er das Gebiet, so dass es den Umfang Elsaß-Lothingens einschließlich Baden und Württemberg annahm.[30]

Der Reichskanzler von Caprivi legte sich unter dem Drängen der Kolonialisten im Reichstag auf den „Besitz“ Südafrikas fest und erteilte allen früheren Plänen, das Gebiet als wertlos aufzugeben oder als kolonialpolitisches Kompensationsobjekt einzubringen, eine Absage. Er entschied sich für die endgültige Pazifikation der Kolonie, die bis zu diesem Zeitpunkt nur sehr bedingt als deutsches „Kolonialgebiet“ gelten konnte.[31]

Bismarck ließ Kriegsschiffe entsenden, die zuerst im Süden und dann im Norden des Gebietes die deutsche Flagge hissten. Es folgte eine amtliche Mitteilung des Reiches vom 08.09.1884 über die deutsche Besitzergreifung Namibias an alle anderen Kolonialstaaten.

In diesem von Grenzregelungen umschlossenen Gebiet bestanden nur zum Teil „Schutzverträge“.[32] Der überwiegende Teil der Nama-Stämme lehnte Vertragsverhandlungen ab, da das deutsche Landfriedensgebot ihre halbnomadische Existenzgrundlage beschnitt. Die letzten Verträge mit den Ovambo im Norden des Landes konnten erst 1904 geschlossen werden. Der Hirtenstamm der Herero akzeptierte 1885 den Schutzvertrag, weil sie in den deutschen Kolonialisten wirkungsvolle Verbündete gegen die auf eine Hegemonialstellung in diesem Gebiet bestehende Stämme der Nama bzw. Orlam sahen.

Der von Bismarck ernannte neue Gouverneur Deutsch-Südwestafrikas, Major Leutwein (1894-1905) versuchte die Rivalitäten zwischen den Stämmen sowohl mit militärischen als auch mit diplomatischen Mitteln zu beenden.[33] Er bediente sich des „Divide et Impera“ –Prinzips, das als Grundzug der Herrschaft über Deusch-Südwestafrika bis zum Herero-Nama-Aufstand Bestand hatte. Die Häuptlinge der unterdrückten Stämme sollten den deutschen Kolonialherren im Kriegsfall nach mittelalterlichem Prinzip „Heeresfolge“ leisten.

Das staatliche Gewaltmonopol versuchte Leutwein auch konsequent in der Auseinandersetzung mit dem Oberbefehlshaber der Nama, Hendrik Witboii, durchzusetzen. Als Witboii nach seiner militärischen Niederlage im Naukluft-Gebirge sich der deutschen Oberherrschaft unterwerfen musste, entschied sich Leutwein gegen den erheblichen Widerstand von Kolonialkreisen in Deutschland und der weißen Siedler in Südwestafrika für eine politische Lösung des Konfliktes. Die Nama wurden in ein Gebiet, das von den Kolonialherren besser zu kontrollieren war, angesiedelt und hatten den deutschen Kolonialherren „Heeresfolge“ zu leisten. So trug der Stamm der Nama wesentlich zur Machtsicherung- und stabilisierung der der deutschen Kolonialherrschaft bei.[34]

Die Beziehung zwischen den Deutschen und der indigenen Bevölkerung war durch Rassismus sowie rechtliche und soziale Ungleichheit gekennzeichnet. Es bestanden zwei Rechtskreise, deren Zugehörigkeit nach rassischen Kriterien festgelegt wurde. Die „weiße“, das heißt deutsche Bevölkerung in den Kolonien stellte eine kleine, stark privilegierte Minderheit dar. 1914 lebten nicht mehr als 25.000 Deutsche in den Kolonien, etwas weniger als die Hälfte davon in Deutsch-Südwestfrika. Sie genossen alle Vorteile des deutschen Rechts, europäischstämmige Ausländer waren ihnen rechtlich gleichgestellt. Dies zeigt, dass die koloniale Praxis der deutschen Kolonialherren vor allem auf Rassismus aufgebaut war, indigene Menschen galten als Menschen zweiter Klasse.

Die rund 13 Millionen „Eingeborenen“ des deutschen Kolonialreichs, wie sie nach einer kaiserlichen Verordnung aus dem Jahr 1900 offiziell hießen, waren keine deutschen Staatsbürger, sondern lediglich als Untertanen oder Schutzbefohlene des Deutschen Reiches.[35] Die deutschen Gesetze des Reiches galten für sie nur, wenn es per Verordnung extra festgelegt war. Insbesondere war ihnen der Rechtsweg verschlossen: Gegen Verfügungen der Kolonialbehörden und erstinstanzliche Urteile der Kolonialgerichte standen ihnen keinerlei rechtsstaatliche Mittel zur Verfügung.

Die Wirtschaft im deutschen Kolonialreich war ganz überwiegend vom Primärsektor geprägt.[36] Verarbeitende Gewerbe wurden nicht aufgebaut, produziert wurden vielmehr Rohstoffe für den Export nach Europa. Dabei handelte es sich vor allem um landwirtschaftliche Produkte, wie Kautschuk, der von der um 1900 boomenden Fahrrad-, Auto- und Elektroindustrie nachgefragt wurde, Ölfrüchte, namentlich Palmöl und Kopra, die von der chemischen Industrie in Deutschland weiterverarbeitet wurden, Sisal und Baumwolle für die Textilherstellung, die große Palette der so genannten Kolonialwaren (Kaffee, Kakao, Zuckerrohr, Pfeffer, Tabak usw.), sowie Tierhäute, Felle und Elfenbein.[37] Neben der Landwirtschaft existierten auch Ansätze zur Gewinnung von Bodenschätzen durch Bergbau, von denen aber allein die Diamantengewinnung in Südwestafrika profitabel wurde.

Die Aufgabe der Herrschaftsstabilisierung wäre ohne die wäre ohne die Mithilfe der seit Jahrzehnten im Lande arbeitenden Rheinischen Mission nicht möglich gewesen. Die Festsetzung der Deutschen in Südwestafrika wurde von der Missionsgesellschaft durch ihre Vermittlungsdienste und Vorschläge zur Gewinnung der autochthonen Bevölkerung entscheidend gefördert. Bis 1897 trug die Rheinische Mission dazu bei, dass aus der losen Schutzherrschaft des Reiches sich ein eigenständiges effizientes Kolonialregime entwickeln konnte.[38]

Die zunehmende Verarmung aufgrund einer schrecklichen Rinderpest im Jahre 1897 und die damit verbundene Erschütterung der traditionellen Viehwirtschaft, die wachsende Rechtsunsicherheit und ständige rechtliche Benachteiligungen sowie die rassistische Ideologisierung der weißen Siedler bildeten den Hintergrund des Herero-Nama-Aufstandes von 1904/07, was den größten Aufstand in der deutschen Kolonialgeschichte bedeutete. Unmittelbarer Anlass des Aufstandes waren jedoch Morddrohungen eines weißen Oberleutnants an Samuel Mahorero, den Oberhäuptling der Herero. Völlig überrascht standen die Deutschen der Erhebung gegenüber, die in der zweiten Januarwoche 1904 begann. 123 weiße Siedler und Soldaten der Stationsbesetzungen wurden bei einem überraschenden Überfall der Herero getötet, die Eisenbahnlinie Windhuk-Swakopmund an mehreren Stellen zerstört und die Telegraphenverbindungen unterbrochen. Da die Schutztruppe der Kolonie dem anfangs nicht gewachsen war, entsandte die Reichsleitung daraufhin umgehend Verstärkung.

In der Schlacht vom 11.08.1904 wurden die Herero von der Schutztruppe des Generalleutnants von Trotha getötet. Der größte Teil der Herero floh daraufhin in die fast wasserlose Omaheke-Wüste. Trotha ließ diese abriegeln und Flüchtlinge von den wenigen dort existenten Wasserstellen verjagen, so dass Tausende Herero mitsamt ihren Familien und Rinderherden verdursteten.[39] Trotha ließ ihnen im sogenannten Vernichtungsbefehl mitteilen: „Die Herero sind nicht mehr Deutsche Untertanen. (…) Innerhalb der Deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und keine Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen.“[40] Es liegt kein Zweifel vor, dass es sich hierbei um einem Völkermord handelt; das Generalstabswerk beschreib die völlige Vernichtung der Herero folgendermaßen:[41] „Keine Mühe, keine Entbehrungen wurden gescheut, um den Feinden den letzten Rest seiner Widerstandskraft zu rauben; wie ein halb zu Tode gehetztes Wild war es von Wasserstelle zu Wasserstelle gescheucht, bis es schließlich willenlos ein Opfer der Natur seines eigenen Landes wurde. Die wasserlose Omaleke sollte vollenden, was die deutschen Waffen begonnen hatten: Die Vernichtung des Hererovolkes.“

In dieser Sache wurde er von Kaiser Wilhelm II. und dem Chef des Generalstabs Alfred Graf von Schlieffen unterstützt. Graf von Schlieffen sagte: „Der entbrannte Rassenkampf ist nur durch die Vernichtung einer Partei abzuschließen.“[42] Der Vernichtungsbefehl wurde zwei Monate nach den Ereignissen in der Omaheke durch Kaiser Wilhelm II. wieder aufgehoben, Trothas Vernichtungsstrategie blieb bis zu seiner Abberufung im November 1905 aber weitgehend unverändert.[43]

Erst als die Herero als Machtfaktor des organisierten ausgeschieden waren, griffen im Oktober 1904 die Nama in die Kämpfe ein, wahrscheinlich als Folge der Kriegshysterie der Deutschen, die damit gedroht hatten, mit allen schwarzen Stämmen wie mit den Herero zu verfahren, sie zu entwaffnen und zu vernichten. Nachdem Witboii am 25.10.1905 getötet wurde, übernahm eine Reihe von Unterführern aus den Nama-Stämmen die Kriegsführung. Erst am 31.03. wurde der Kriegszustand in Südwestafrika aufgehoben, die Nama kapitulierten schließlich vor der Übermacht der deutschen Kolonialherren.

Das Ergebnis der Kämpfe sowie der abschließenden Kriegsgefangenenbehandlung – in den Lagern kamen noch mal 7.700 Herero (45%) um- war, dass von geschätzten 60.000-80.000 Herero nach der Volkszählung von 1911 nur noch 15.130 lebten, was bedeutete, dass 75% bis 80% während des Aufstandes umgekommen waren. Von den etwa 20.000 Mitgliedern der Nawa-Stämme lebte nach den Kampfhandlungen gegen die deutschen Kolonialherren lediglich ungefähr die Hälfte. Die von den Deutschen als Rädelsführer des Aufstandes identifizierten Personen wurden hingerichtet. Im Anschluss an die Kampfhandlungen wurden die Herero und Nama in Konzentrationslagern interniert, in denen annähernd jeder zweite Insasse starb.[44] Der Völkermord in Deutsch-Südwestafrika hatte also 65.000 bis 85.000 Herero sowie etwa 10.000 Nama das Leben gekostet.[45]

Der Aufstand von 1904/1907 wurde in der Retrospektive von den afrikanischen Stämmen zunehmend als nationaler Befreiungskrieg gegen die Hegemonialpolitik der weißen Einwanderer gedeutet.[46]

Auf deutscher Seite kamen von 14.000 eingesetzten Soldaten 1.500 während der Kämpfe mit den Nama und den Herero ums Leben. Außerdem kostete es dem Deutschen Reich ca. 585 Millionen Mark an Kolonialanleihen.[47]

Nach der vollständigen „Pazifizierung“ Südwestafrikas befand sich das ganze Land in der Verfügungsgewalt der weißen Kolonialisten. Das gesamte Stammesvermögen und das Land der Herero und Nama wurden von der deutschen Kolonialregierung konfisziert und die Stammesorganisation bis auf wenige Reste aufgelöst. Um darüber hinaus die wirtschaftliche Abhängigkeit der autochthonen Bevölkerung zu manifestieren, war ihnen der Besitz von Kleinvieh sowie Land lediglich in einem begrenzten Umfang gestattet in Abhängigkeit von der Genehmigung der Kolonialverwaltung.[48] Die schwarze Bevölkerung wurde zum Abschluss eines Arbeitsvertrages mit den Kolonialherren gezwungen und musste über das bestehende Arbeitsverhältnis einen eigenen Pass als Nachweis führen. Somit wurde die schwarze Bevölkerung einem System gesetzlicher Überwachung- und Kontrollmaßnahmen unterworfen; die totale Herrschaft der Deutschen über alle Lebensbereiche der Schwarzen war Wirklichkeit geworden.

Die Rechtlosigkeit der afrikanischen Bevölkerung schritt in allen Lebensbereichen immer weiter voran; ihnen wurde verboten, Land, Großvieh und Feuerwaffen zu besitzen, ihr Jagdrecht und somit ihre Lebensgrundlage wurde stark eingeschränkt sowie ihre Rechtsfähigkeit aberkannt,

Unter dem Nachfolger Leutweins, von Lindquist, ist jedoch dieses alle Afrikaner erfassenden Kontrollsystem nicht Wirklichkeit geworden. Die Passgesetze versagten angesichts des riesigen Gebietes mit seinen unkontrollierbaren Regionen und Grenzen. Im Laufe der Zeit wurde der autochthonen Bevölkerung auch wieder die Erlaubnis zur Großviehhaltung erteilt.[49]

In den großen städtischen Werften fand eine teilweise Wiederherstellung der alten Stammesstrukturen statt. Die Missionskirchen bildeten einen sozialen Rahmen, der der unterdrückten afrikanischen Bevölkerung bestimmte Möglichkeiten zu gesellschaftlicher Reorganisation bot.[50]

Die auch infolge des Herero- und Nama- Aufstandes stagnierende Bevölkerungszahl, die den Arbeitermangel und den wirtschaftlichen Bestand der Kolonie gefährdete, wurde von der Verwaltung mit einer gewissen kolonialstaatlichen Fürsorgepolitik beantwortet. Dies bezog sich auf die Kontrolle der Kolonialverwaltung über das Anwerbeverfahren und die Vorschriften zur ärztlichen und sanitären Betreuung der schwarzen Lohnarbeiter.

Die Kriege in Deutsch-Südwestafrika und Deutsch-Ostafrika zeigten, dass ein Umbau der Kolonialverwaltung in Deutschland, eine wissenschaftliche Herangehensweise an die Nutzung der Kolonien und eine Verbesserung der Lebensbedingungen der unterdrückten Menschen in den deutschen Kolonien als notwendig war. Als Ergebnis wurde die oberste Verwaltungsbehörde für die Kolonien, die Kolonialabteilung, aus dem Außenministerium ausgegliedert und zu einem eigenen Ministerium erhoben, dem Reichskolonialamt.[51] Als Gestalter der neuen Kolonialpolitik wurde Bernhard Dernburg, ein erfolgreicher Firmensanierer für das Amt als Staatssekretär auserkoren. Gleichzeitig wurden wissenschaftliche und technische Einrichtungen für koloniale Zwecke gefördert oder gegründet, um auf dieser Grundlage die Kolonien zu entwickeln. Für die Einheimischen wurde die medizinische Versorgung verbessert, Schulen gebaut und die Prügelstrafe wurde abgeschwächt. Straßen, Eisenbahnen und Häfen wurden im erweiterten Maße angelegt für die wirtschaftliche Erschließung der Kolonien. Als Ergebnis dieser neuen Politik gab es nach 1907 keine großen Aufstände in den deutschen Kolonien mehr und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Überseebesitzungen Deutschlands steigerte sich schnell. So verdoppelte sich von 1906 bis 1914 die Herstellung von Palmöl und Kakao in den Kolonien, die Kautschuk-Ausfuhr aus den afrikanischen Kolonien vervierfachte sich, der Baumwollexport aus Deutsch-Ostafrika erhöhte sich um das Zehnfache. Der gesamte Handel zwischen Deutschland und seinen Kolonien steigerte sich von 72 Millionen Mark im Jahre 1906 auf 264 Millionen Mark im Jahre 1913. Durch den wirtschaftlichen Aufschwung in den Schutzgebieten versechsfachten sich die Zoll- und Steuereinnahmen in den Kolonien von 1906 bis 1914.[52]

1908 wurde Bruno von Schuckmann neuer Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika. Er sorgte für eine effektive Verteilung der Beihilfen, schob Landspekulationen einen Riegel vor und förderte die Einfuhr von Vieh. Sehr vorteilhaft für die südwestafrikanische Wirtschaft wirkte sich die Einfuhr von Karakulschafen aus, deren Fell und Fleisch sich ausgezeichnet vermarkten ließen. Auch die Eröffnung der Bahnlinie Lüderitzbucht–Keetmanshoop im Juli 1908 trug zur Förderung des Wirtschaftslebens bei.

Auf Drängen der weißen Bevölkerung erließ die Reichsregierung am 28. Januar 1909 eine Verordnung über die Selbstverwaltung in Deutsch-Südwestafrika, mit der Gemeinde- und Bezirksverbände sowie ein Landesrat ins Leben gerufen wurden. Der Landesrat, der im April 1910 erstmals zusammentrat, hatte die Aufgabe, den Gouverneur, der weiterhin an der Spitze der Kolonialverwaltung stand, zu beraten.

Im Juni 1908 wurde östlich von Lüderitz der erste Diamant gefunden, der einen Massenansturm auf das Gebiet auslöste und dem Land einen neuen Wirtschaftszweig, die Diamantenförderung, bescherte. Bereits nach drei Monaten waren Diamanten von insgesamt 2720 Karat gefunden worden, bis zum Jahresende betrug der Wert der Förderung bereits 1,1 Millionen Reichsmark. Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurden Diamanten im Wert von 152 Millionen Reichsmark gefördert. Bereits vor dem Fund von Diamanten wurden in Deutsch-Südwestafrika Bodenschätze nachgewiesen. Die früh gehegte Hoffnung auf abbauwürdige Goldvorkommen erfüllte sich jedoch nicht. Stattdessen stand der Abbau von Kupfererzen nach den Diamanten an zweiter Stelle. Kupfer wurde vor allem bei Tsumeb und Otavi sowie am Khan-Rivier gefördert. In der Umgebung von Karibib wurde ein Marmorwerk errichtet und Marmor zur Verschiffung nach Deutschland vorbereitet.

Zu Beginn des 1. Weltkrieges waren die Truppen in den deutschen Kolonien nicht auf einen Krieg mit europäischen Mächten vorbereitet. Die deutsche Seite hoffte vergeblich auf die Einhaltung des Beschlusses der Kongo-Konferenz von 1885, die ihrer Auffassung nach alle Kolonialstaaten zur Handelsfreiheit und friedlichen Lösung kolonialer Probleme in Afrika verpflichtete. Doch nur wenige Tage nach dem deutschen Kriegseintritt erlitten die deutschen Truppen eine Niederlage nach der nächsten. Bis Ende 1914 waren Togo, Deutsch-Neuguinea, Samoa und Kiautschou in die Hände der Entente gefallen. In den größeren Schutzgebieten gelangen den Deutschen hingegen Anfangserfolge, etwa in den Schlachten bei Garua, Sandfontein und Tanga sowie im Kampf um Naulila.

Der Kampf um Naulila war Höhepunkt sowie das Ende einer Strafexpedition der Schutztruppe von Deutsch-Südwestafrika auf dem Gebiet der Kolonie Portugiesisch-Westafrika (Angola).[53] Vorausgegangen war die Ermordung eines deutschen Bezirkshauptmanns und von vier Offizieren der Schutztruppe durch die Portugiesen. Obwohl die Schutztruppe zahlenmäßig unterlegen sowie aufgrund der langen Anreise erschöpft war, konnte sie im Laufe des Gefechtes schnell die Oberhand gewinnen. Die portugiesische Besatzung des Forts erlitt in der Folge eine vernichtende Niederlage.[54] Geschätzte 150 Portugiesen fanden im Verlauf des Gefechtes den Tod. Die überlebenden Portugiesen flohen früh in den Busch, wo die meisten von ihnen anschließend durch die aufgrund der portugiesischen Kolonialherrschaft in Angola unterdrückten Owambo getötet wurden. Fort Naulila wurde im Zuge des Gefechts vollkommen zerstört Anhaltender Widerstand scheiterte jedoch an der vergleichsweise geringen Truppenstärke sowie dem Mangel an Nachschub und schweren Waffen.

Die deutsche südwestafrikanische Schutztruppe ergab sich im Juli 1915 gegen die zehnmal so starken südafrikanischen Unionstruppen. In die Kolonie Kamerun schickten die Briten und Franzosen insgesamt 19.000 Soldaten und 24 Kriegsschiffe. Trotzdem ergaben sich die letzten Kompanien erst im Februar 1916. Nur in Deutsch-Ostafrika blieben die 15.000 Soldaten, darunter 11.000 afrikanische Askaris, unter Führung von Oberstleutnant Paul von Lettow-Vorbeck bis zur deutschen Kapitulation 1918 unbesiegt.[55]

Als man in Deutschland noch an einen sicheren Sieg glaubte, wurden sogar Pläne für ein geschlossenes Deutsch-Mittelafrika geschmiedet.[56] Es sollte sich vom Niger bis zur Kalahari-Wüste erstrecken und auch Angola, Mosambik, Belgisch-Kongo und weite Teile Französisch-Äquatorialafrikas miteinschließen. Insgesamt gesehen spielten das „Mittelafrikaprojekt“ und das Stützpunktprogramm in der deutschen Kriegszielpolitik aber nur eine untergeordnete Rolle, glaubte man doch, sie durch einen Sieg in Europa wie von selbst zu erreichen. Andererseits wurde das Ziel „Mittelafrika“ im weiteren Verlaufe des Krieges von liberal gesinnten Politikern mehr und mehr als Ersatz- und Ablenkungsziel für die Nation, fort von wilden Annexionsforderungen in Europa, benutzt. Kolonien waren für Deutschland eher Aufputz und Ausdruck seiner (Welt-)Macht. Die Konzepte für ein geschlossenes Deutsch-Mittelafrika erwarteten von ihrer Verwirklichung den sichtbaren Beweis der deutschen Weltmacht und rechneten, dass das Gebiet für Deutschland die Bedeutung erlangen würde, die Indien für Großbritannien hatte. Aber Schwerindustrie und Banken hatten schon vor dem Krieg wenig Interesse an weit entfernt liegenden Kolonien gezeigt und drängten auf die europäische Expansion.[57]

Nach dem Ende des 1. Weltkrieges und der deutschen Niederlage verlor das Land durch den Versailler Vertrag offiziell alle Kolonien. Die Entente teilten die Kolonien als Mandatsgebiete unter sich auf: Großbritannien bekam Deutsch-Ostafrika, Teile Kameruns und Westtogo.[58]

Erinnerungspolitik von 1945 bis heute

Die Herero gedenken der Opfer alljährlich durch den Hererotag und bemühten sich Jahrzehnte um die offizielle Anerkennung durch die Vereinten Nationen als Opfer eines Genozids.[59] Im Ersten Weltkrieg wurde das Land von den britischen Truppen Südafrikas eingenommen und mit dem Ende des Krieges vom Völkerbund 1920 als Mandatsgebiet der Südafrikanischen Union zur Verwaltung übergeben.

Im Zuge der sich anschließenden „Südafrikanisierung“ von Südwest wurde etwa die Hälfte der dort noch lebenden 15.000 Deutschen ausgewiesen und deren Farmen Südafrikanern übergeben.[60]

Die als „Entgermanisierung“ bezeichnete Politik Südafrikas änderte sich erst durch das Londoner Abkommen vom 23. Oktober 1923, nach welchem den im Lande verbliebenen Deutschen die britische Staatsbürgerschaft angetragen und die Zuwanderung aus Deutschland sowie der Ausbau der deutschen Sprache nachdrücklich gefördert wurden.[61]

Diese hielt das Land bis zu seiner Unabhängigkeit am 21. März 1990 trotz intensiver internationaler Bemühungen und eines zwei Jahrzehnte andauernden bewaffneten Kampfes gegen die 1960 gegründete Südwestafrikanischer Volksorganisation (SWAPO) besetzt. Seit 1990 ist Namibia, nach mehr als 100-jähriger Fremdbestimmung, ein unabhängiger demokratischer Staat. Heute leben noch ca. 20.000 Deutsche in Namibia, die zur wirtschaftlich herrschenden Klasse gehören.[62]

Die deutsche Kolonialgeschichte spielt im Geschichtsbewusstsein der Deutschen und in der deutschen Geschichtsschreibung nach 1945 eine eher beiläufige Rolle. Die Gründe dafür liegen wohl in dem fehlenden historischen Verantwortungsbewusstsein sowie in der Kurzlebigkeit des deutschen Kolonialreiches (1884-1914). Fünfzig Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges besuchte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl Namibia als erster deutscher Kanzler seit 1904, wollte jedoch nicht mit dem Völkermord an den Herero konfrontiert werden oder mit einem ihrer Vertreter sprechen.[63] Die damalige deutsche Regierung und das Außenministerium ließ nur nebenbei mitteilen, sie bedauerten das Geschehene, wollten aber keine Verantwortung für die Geschehnisse zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches übernehmen und verneinten einen Völkermord mit dem Hinweis, dass die UN-Völkermordkonvention nicht rückwirkend gelte. Materielle Wiedergutmachung Deutschlands speziell für ihre Gruppe der Herero wurde mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass seit 1990 Entwicklungshilfe für Namibia ausgezahlt wurde.[64]

Vertreter der Herero argumentierten dagegen, dass nach der vierten Haager Konvention von 1899 Repressalien gegen die Zivilbevölkerung der Verlierer schon damals untersagt gewesen sei.[65] Am 3. August 2004 verlangte ein Sprecher der Herero in Berlin von den Deutschen das Eingeständnis der Schuld und ein Bekenntnis zur kolonialen Vergangenheit. Im Jahr 2009 wurde unweit des umgewidmeten Bremer Antikolonialdenkmals ein Erinnerungsort im Gedenken an die Opfer des Völkermords in Namibia 1904–1908 und der Schlacht am Waterberg eingeweiht. Die Gedenkstätte besteht aus Steinen der Omahewüste, in der unzählige Herero systematisch verdursteten mussten.

Im Jahre 1999 scheiterten die Herero mit einer Klage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Im Jahr 2002 wurde vor einem US-Gericht im Auftrag) des Hereroabgesandten Kuaima Riruako, seit 2003 Parteivorsitzender der National Unity Democratic Organisation, und 199 einzelnen Herero Klage in Höhe von zwei Milliarden US-Dollar eingereicht.[66] Diese Klage scheiterte erneut, das Gericht erklärte, dass die BRD aufgrund ihrer Staatimmunität der Einleitung eines Verfahrens widersprechen konnte.[67] Die juristische Betrachtung der Folgen der deutschen Kolonialherrschaft und des Herero-Aufstandes befindet sich bisher noch im Anfangsstadium und ist mit einer Reihe von formal juristischen Hürden belastet. Auf außenpolitischem Wege gab es eine neue Initiative. Am 15. November 2007 richtete der namibische Außenminister Marco Hausiku ein Schreiben an den damaligen deutschen Außenminister Frank-Walter Steinmeier, das auf einen namibischen parlamentarischen Antrag zur Unterstützung der von den Herero geforderten Reparationen zurückgeht.[68]

Am 14. August 2004 nahm die damalige Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul an einer Gedenkfeier zum 100. Jahrestag des Aufstandes der Herero teil. Wieczorek-Zeul war die erste offizielle Vertreterin einer deutschen Regierung, die an einer Gedenkfeier zu den Ereignissen teilnahm. In einer Rede bekannte sie sich zur politischen und moralischen Verantwortung Deutschlands für das damalige Vorgehen der deutschen Truppen, mit den Worten: „Die damaligen Gräueltaten waren das, was heute als Völkermord bezeichnet würde (…) . Wir Deutschen bekennen uns zu unserer historisch-politischen, moralisch-ethischen Verantwortung und zu der Schuld, die Deutsche damals auf sich geladen haben. Ich bitte Sie im Sinne des gemeinsamen ‚Vater unser‘ um Vergebung unserer Schuld.“[69] Entschädigungszahlungen schloss sie jedoch aus; allerdings wolle die Bundesregierung die Entwicklungshilfe für Namibia in Höhe von jährlich 11,5 Millionen Euro fortsetzen.[70]

Im November 2004 trafen sich Nachkommen der Familie Trotha mit dem Häuptling der Ovaherero, einer Gruppe des Herero-Volkes in Namibia, dem Nachkommen des damaligen Oberhäuptlings (Kapitän) Samuel Maharero, um sich für den auch von ihrem Vorfahren zu verantworteten Völkermord zu entschuldigen. Im Oktober 2007 reisten elf Mitglieder der Familie von Trotha auf Einladung des Hererohäuptlings nach Omaruru, um öffentlich um Vergebung zu bitten.[71]

Die Rückgabe von 20 Totenschädeln an Namibia am 30.9.2011 ließ alte Kontroversen zwischen Deutschland und seiner ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika wieder aufleben. Die Schädel, die bisher in der Berliner Charité-Klinik gelagert waren, sind vermutlich Überreste von Opfern, die bei der Niederschlagung des Aufstands der Herero und Nama zwischen 1904 und 1908 getötet wurden. Sie waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu Zwecken der Forschung aber auch als Trophäe nach Deutschland gelangt.

Die Debatte um die deutsche Kolonialzeit in Namibia erhielt durch die Ablehnung des Genozidantrags im Deutschen Bundestag am 22.3.2012 neuen Auftrieb. Vertreter der Regierungskoalition lehnten den Antrag der Opposition ab, die Verbrechen der ehemaligen Kolonialmacht Deutschland, denen vermutlich zwischen 25.000 und 80.000 Menschen zum Opfer fielen, als Völkermord anzuerkennen.[72]

Im Juli 2015 reisten Vertreter der Herero unter Führung von Vekuii Rukoro nach Berlin, um dem Bundespräsidenten Gauck eine von prominenten deutschen Politikern mitunterzeichnete Petition des Bündnisses „Völkermord verjährt nicht.“ zu überreichen. Die Petition wurde einem Beamten seines Hauses übergeben werden, Gauck erschien nicht persönlich. In dem Dokument wurde der Bundespräsidenten, der Bundestag und die Bundesregierung dazu aufgefordert:[73]

Nur wenige Tage später bezeichnete der Präsident des deutschen Bundestages, Norbert Lammert, die Kolonialverbrechen als „Völkermord“. Der Krieg der deutschen Kolonialherren sei ein „Rassekrieg“ gewesen.[74] Am 10. Juli 2015 äußerte sich das Auswärtige Amt zu dem Thema. Ob es auch eine förmliche deutsche Entschuldigung geben wird, ließ ein Sprecher des Auswärtigen Amtes offen. Die Bundesregierung bekenne sich aber ausdrücklich zur „besonderen historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia und seinen Bürgern“.[75] Bisher hatte sich keine Bundesregierung mit Blick auf mögliche Entschädigungsforderungen zu einem offiziellen Völkermord in Namibia bekannt.

Und die deutschen Verbrechen in Kamerun……

Auch die kolonialistische Inbesitznahme, Ausbeutung und rassistische Politik des deutschen Kaiserreiches in Kamerun ist bis heute nicht aufgearbeitet. Die Verbrechen der deutschen Kolonialherren werden nur mit halbherzigen Lippenbekenntnissen entschuldigt, wenn es dazu überhaupt kommt.[76] Die rücksichtslose Landpolitik mit Zwangsumsiedlungen der deutschen Kolonialherren, die „Pazifizierung“ des Gebietes um den Kamerunberg, die Revolte mehrerer Ewondo- und Bane-Gruppen sowie die „Dahomey-Meuterei“ gelten als Chiffren der rassistischen Ausbeutungs- und Hegemonialpolitik mit oft mörderischen Folgen für die einheimische Bevölkerung. Der Anyangkrieg und der Mpawmankukrieg gegen die indigene Bevölkerung war ein weiteres grausames Kapitel der deutschen Kolonialpolitik. 1906 und 1910 kam es im Gebiet des oberen Nyong zu den beiden sogenannten Maka-Aufständen, die ebenfalls blutig niedergeschlagen wurden und teilweise genozidähnlichen Charakter besaßen.

Kamerun war von 1884 bis 1919 eine deutsche Kolonie. Von See aus wurde die deutsche Kolonie Kamerun vor allem durch den Hafen von Duala erschlossen. Daneben entwickelten sich Landungsstellen bei Kampo, Kribi, Rio del Rey und Victoria sowie in der Muni-Bucht.[77] Unter deutscher Flagge liefen Schiffe der Bremen-Afrika-, Hamburg-Amerika- und Woermann-Linie Kamerun regelmäßig an. Nach der Angliederung Neukameruns im Jahre 1911 wurde die Kolonie in geographischer Hinsicht noch einmal stark vergrößert. Somit war das deutsche Kaiserreich ein bestimmender europäischer Akteur im europäischen Wettstreit um Kolonialgebiete geworden.

Die Anfänge der Kolonie wurden durch wirtschaftliche Interessen stark vorangetrieben. Seit 1862 waren deutsche Handelshäuser in Gabun tätig, darunter das Hamburger Haus Woermann, dessen Agent Emil Schulz zugleich als kaiserlicher Konsul mit Amtsbefugnissen bis zum Kamerunästuar fungierte. 1868 errichtete Woermann die erste deutsche Faktorei in Douala.[78]

Am 19. März 1884 ernannte Reichskanzler Bismarck den Afrikaforscher und bisherigen deutschen Generalkonsul in Tunis, Gustav Nachtigal, zum kaiserlichen Kommissar für die Westküste Afrikas, mit dem Auftrag, die für den deutschen Handel interessanten Gebiete unter deutsches Protektorat zu stellen. Hierzu gehörte auch der Küstenstrich zwischen dem Nigerdelta und Gabun. Am 10. Juli 1884 traf der von Togo kommende Reichskommissar Nachtigal auf der „Möwe“ in Duala ein. Nach der Unterzeichnung von Schutzverträgen zwischen der deutschen Delegation und den wichtigsten Führern der Duálá, Ndumb´a Lobe (Bell) und Ngand´a Kwa (Akwa), am 11. und 12. Juli 1884 kam es am 14. Juli in Duala zur Hissung der deutschen Flagge und Erklärung der „Schutzherrschaft“. Der fünf Tage später eintreffende britische Konsul Hewett, der Kamerun für England in Besitz nehmen wollte, musste sich mit einem förmlichen Protest begnügen.

Bedeutend vergrößert wurde die Kolonie noch einmal im Jahr 1911 im Marokko-Kongo-Abkommen auf Kosten der französischen Kolonien in Zentralafrika (Neukamerun).[79] Ein kleineres Gebiet im Nordosten Kameruns, der sogenannte Entenschnabel, wurde stattdessen Französisch-Äquatorialafrika einverleibt. Die vorherige Fläche der deutschen Kolonie wurde nachfolgend Altkamerun genannt.

Die ersten größeren Expeditionen in das Binnenland unternahmen in den Jahren 1888 bis 1891 die Offiziere Richard Kund, Hans Tappenbeck und Curt Morgen im Hinterland der Batangaküste im Grasland Westkameruns, wo er die Station Baliburg gründete. Kund und Tappenbeck gründeten 1889 die Forschungsstation Jeundo, als deren Bezeichnung sich bereits kurze Zeit später „Jaunde“ einprägte und aus der die heutige Landeshauptstadt hervorgegangen ist. Sie bildete bis zum Ersten Weltkrieg das Rückgrat der deutschen Herrschaft in Zentral- und Südostkamerun. Am 31. Januar 1891 wurden Zintgraff und seine Verbündeten in der Schlacht von Mankon (Bafut, Nordwestkamerun) verlustreich geschlagen.

Im Sommer 1891 beauftragte das Gouvernement den Hauptmann Karl von Gravenreuth mit der Unterwerfung der Kpe (Bakwiri) von Buëa. Gravenreuths Tod bei der Erstürmung des Ortes verhinderte eine nachhaltige „Pazifizierung“ des Gebietes um den Kamerunberg. Erst Curt Morgen und Hans Dominik brachen den Widerstand gegen die deutsche Herrschaft dort 1894 endgültig. Max von Stetten, der im gleichen Jahr das Kommando der neugegründeten kaiserlichen Schutztruppe übernahm, führte 1895 mehrere militärische Expeditionen gegen die Bakoko am unteren Sanaga durch. Oltwig von Kamptz erzwang im Februar 1896 nach einer Revolte mehrerer Ewondo- und Bane-Gruppen gegen die Station Jaunde den ungehinderten Verkehr zwischen der Küste der Station.[80]

Die Unterwerfung des Nordostens der Kolonie leitete ebenfalls Hauptmann von Kamptz ein, indem er am 14. Januar 1899 die Vute-Residenz Ndumba und am 11. März Tibati erstürmte.[81] Im Oktober 1901 wurde unter Hans Dominik eine weitere Expedition entsandt, um in Kontakt mit den islamischen Fürstentümern Adamauas zu treten. Ehe Dominik die Fulbestaaten Nordkameruns erreichte, hatte der Stationsleiter von Joko, Rudolf Cramer von Clausbruch, gegen die ausdrücklichen Befehle des Gouverneurs von Puttkamer bereits vollendete Tatsachen geschaffen und die wichtigen Zentren Ngaundere und Garua besetzt.[82] Dominik besiegte bei Miskin-Marua die Truppen des Emirs Djubayru von Yola, womit der Weg bis zum Tschadsee offenstand. Die Eingliederung der Tschadseeländer vollzog 1902 Oberst Curt Pavel als Kommandeur der „Schutztruppe“. Die Grenze zum britischen Protektorat Nord-Nigeria wurde in den Jahren 1903/1904 mit der Beteiligung des deutschen Leutnants Arnold Schultze von Yola bis zum Tschadsee markiert. In den Jahren 1904 bis 1906 kam es im Nordwesten Kameruns am Oberlauf des Cross River und seiner Nebenflüsse zu einem Kleinkrieg, der unter den Namen Anyangkrieg und Mpawmankukrieg in die Geschichte der Kolonie einging. 1906 und 1910 kam es im Gebiet des oberen Nyong zu den beiden sogenannten Maka-Aufständen. Der letztere konnte nur grausamen Methoden niedergeschlagen werden.

Wiederholt kam es während der deutschen Kolonialherrschaft zu gezielten Morden und Unterdrückungsmaßnahmen bei Aufständen der Beherrschten. Zum Sinnbild der brutalen Unterdrückung der indigenen Gesellschaften Anfang der 1890er Jahre wurde in der öffentlichen Wahrnehmung der auch im Reichstag wiederholt thematisierte Fall „Leist“:[83] Der Forschungsreisende Karl von Gravenreuth hatte in Überschreitung seiner Kompetenzen von dem König von Dahomey Behanzin mehrere Frauen und Männer als „Sklaven“ angekauft, aus denen er eine Expeditionstruppe für die Erschließung des Nordens bilden wollte. Die Verwaltung, durch Gravenreuth vor vollendete Tatsachen gestellt, reihte die Männer in die 1891 gegründete Polizeitruppe ein und verwendete die Frauen im Dienst des Gouvernements. Hervorgerufen durch die gegenüber den frei angeworbenen Soldaten geringere Löhnung und brutale Übergriffe auch gegenüber den Frauen kam es im Dezember 1893 zur Dahomey-Meuterei. Mit dem Einsatz eines Kanonenbootes wurden die Unruhen unterdrückt und der Status Quo wieder hergestellt. Der damalige stellvertretende Gouverneur Heinrich Leist, der durch die entwürdigende körperliche Züchtigung der Dahome-Frauen als Hauptverantwortlicher für die Unruhen galt, wurde aus dem Dienst entlassen, letztlich aber zu einer in der liberalen und linken Öffentlichkeit als zu gering empfundenen Strafe verurteilt.[84]

Von den drei Wirtschaftsformen in den deutschen Kolonien – Handels-, Plantagen- und Farmwirtschaft – war in Kamerun eine Mischform zwischen den beiden erstgenannten vorherrschend: Anfänglich dominierte der Handel mit einheimischen Produkten und Erzeugnissen. Die europäischen Handelshäuser, die bereits vor der Gründung der Kolonien an der Küste Kameruns tätig waren, nutzten die vorgefundenen Marktstrukturen für Geschäfte mit afrikanischen Zwischenhändlern. In den späteren Jahren der deutschen Herrschaft entwickelte sich in Teilen Kameruns, besonders am Kamerunberg, eine ausgeprägte Plantagenwirtschaft und eine hierauf ausgerichtete koloniale Landpolitik. Hatte zunächst die Erschließung und Ausbeute von Naturprodukten die neuen Wirtschaftszweige geprägt, waren es nun die landwirtschaftlichen Anbau- und Verarbeitungsmethoden sowie die Nachfrage nach Arbeitskräften, die zum bestimmenden Faktor wurden. Zudem wurden weltwirtschaftliche Konjunkturlagen spürbarer.[85]

Die Hauptausfuhrartikel am Vorabend des Ersten Weltkrieges spiegeln diesen Wandel wider: Der Handel mit Elfenbein hatte aufgrund von übermäßiger Jagd stark nachgelassen. Palmfrüchte und Palmöl wurden nicht mehr nur über den Ankauf aus der Hand von Einheimischen bezogen, sondern verstärkt auch auf Plantagen nach europäischem Muster angebaut. Ähnliches galt für Kakao, dessen Anbau in großem Stil bereits vor 1900 begann. Kautschuk, der anfangs aus Wildbeständen gesammelt wurde, entwickelte sich durch die Nachfrage nach Gummi zum international gefragten Massenprodukt, was mitunter zum Raubbau führte.

Zentrale Entwicklungen, wie die Ausübung der kolonialen Gewalt auf dem gesamten Territorium Kameruns und die Ausweitung der kolonialwirtschaftlichen Unternehmungen in das Binnenland, vollzogen sich erst unter Jesko von Puttkamer (1895–1906), der die Kolonie auf fatale Weise prägte. Es wurden der Kolonialverwaltung unter Puttkamer rücksichtslose Landpolitik mit Zwangsumsiedlungen und ein erhebliches Maß an Brutalität vorgeworfen, was einen neuerlichen Skandal auslöste.[86]

Die deutsche „Schutztruppe“ im noch nicht ganz eroberten Kamerun bestand 1900 aus 15 deutschen Offizieren und 23 Unteroffizieren, die zwei Askari-Kompanien von 318 Mann kommandierten. Dazu kamen 150 einheimische Polizisten. Dies war dann aus Sicht der deutschen Besatzer zu wenig, um solch eine große Fläche zu kontrollieren. Dazu kamen 150 einheimische Polizisten. Beim Vorstoß in die zentralen Savannen und ins südliche Adamawa 1908 kamen etliche freiwillige Rekruten aus den Stämmen der Bamun hinzu. Bis 1914 stieg die Zahl auf 1.550 Askari mit 185 deutschen Offizieren.[87] Die paramilitärische Polizeitruppe, die 1891 gegründet wurde, umfasste 1.200 Mann unter 30 Offizieren. Ein Großteil der einheimischen Truppen wurde außerhalb Kameruns (Liberia, Togo, Dahomey) rekrutiert, jedoch unterstützten besonders die Stämme Ngumba, Ndu und einige andere die Rekrutierung durch die Deutschen, da sie diese als weniger belastend als die Dominanz zum Beispiel der Fulbe einschätzten. Im Laufe des Weltkriegs wurde die Kolonialtruppe auf fast 10.000 Mann ausgebaut.[88]

Nach dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges konnte sich die zahlenmäßig und materiell unterlegene Schutztruppe noch zwei Jahre in Kamerun halten. Das Gros der Truppe überschritt Anfang Februar 1916 die Grenze zum benachbarten spanischen Rio Muni-Gebiet und wurde auf Fernando Póo bzw. in Spanien interniert. Am 20. Februar 1916 begab sich die letzte Garnison in Mora (Nordkamerun) nach der Zusage eines freien Abzugs in die Hände der britischen Kolonialarmee. Durch den Versailler Vertrag von 1919 ging Kamerun offiziell in den Besitz des Völkerbundes über, der wiederum ein Mandat zur Verwaltung an die Briten und Franzosen gab.[89] Daraufhin wurde Kamerun in ein Britisch-Kamerun und ein Französisch-Kamerun aufgeteilt. Der deutsche Kolonialrevisionismus propagierte in der Zwischenkriegszeit eine „Rückgabe“ Kameruns an Deutschland und wollte nicht die Folgen des Versailler Vertrages akzeptieren. Für den Fall eines Sieges im Zweiten Weltkrieg sollte Kamerun in dem oben schon untersuchten Deutsch-Mittelafrika aufgehen und Deutschland zu einem führenden Akteur auf dem Kontinent aufsteigen.[90]

Die indigene Bevölkerung leidet noch heute unter den Folgen der deutschen rassistischen Kolonialpolitik. Der Raubbau in wirtschaftlicher Hinsicht, die Folgen der Zwangsumsiedlungen und die Konfiszierung von Rohstoffen haben die Entwicklung des Landes um Jahrzehnte zurückgeworfen. Kolonialromantik findet sich nur in Reiseprospekten und in der einseitigen Schilderung der deutschen Besatzer, die Realität im Land selbst sieht anders aus.

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Fußnoten

  1.  ↑ http://www.spiegel.de/thema/voelkermord_an_den_armeniern/
  2.  ↑ Ebd
  3.  ↑ Kieser, H.L. (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern, die Türkei und Europa = The Armenian Genocide, Turkey and Europe. Zürich 2006, S. 98
  4.  ↑ http://www.spiegel.de/thema/voelkermord_an_den_armeniern/
  5.  ↑ Ebd., S. 88
  6.  ↑ Zitiert aus Brehl, M.: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen den Tod verdient« Der Völkermord an den Herero 1904 und seine zeitgenössische Legitimation, in: Wojak, I./Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004 (= Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S. 81
  7.  ↑ Bley, H.: Kolonialherrschaft und Sozialstruktur in Deutsch-Südwestafrika 1894-1914, Hamburg 1968, S. 181f
  8.  ↑ Tschapek, R.P.: Bausteine eines zukünftigen deutschen Mittelafrika. Deutscher Imperialismus und die portugiesischen Kolonien. Deutsches Interesse an den südafrikanischen Kolonien Portugals vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg, Stuttgart 2000, S. 18f
  9.  ↑ van Laak, D.: Imperiale Infrastruktur. Deutsche Planungen für eine Erschließung Afrikas 1880 bis 1960,'' ''Paderborn/Wien 2004, S. 31
  10.  ↑ van Laak, D.: Imperiale Infrastruktur. Deutsche Planungen für eine Erschließung Afrikas 1880 bis 1960,'' ''Paderborn/Wien 2004, S. 32
  11.  ↑ Tschapek, R.P.: Bausteine eines zukünftigen deutschen Mittelafrika. Deutscher Imperialismus und die portugiesischen Kolonien. Deutsches Interesse an den südafrikanischen Kolonien Portugals vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg, Stuttgart 2000, S. 38
  12.  ↑ Neitzel, S.: „Mittelafrika“. Zum Stellenwert eines Schlagwortes in der deutschen Weltpolitik des Hochimperialismus. In: Wolfgang Elz (Hrsg.): Internationale Beziehungen im 19. und 20. Jahrhundert,'' ''Paderborn 2003, S. 83-104, hier S. 86
  13.  ↑ van Laak, D.: Imperiale Infrastruktur. Deutsche Planungen für eine Erschließung Afrikas 1880 bis 1960,'' ''Paderborn/Wien 2004, S. 82
  14.  ↑ Tschapek, R.P.: Bausteine eines zukünftigen deutschen Mittelafrika. Deutscher Imperialismus und die portugiesischen Kolonien. Deutsches Interesse an den südafrikanischen Kolonien Portugals vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg, Stuttgart 2000, S. 48
  15.  ↑ Neitzel, S.: „Mittelafrika“. Zum Stellenwert eines Schlagwortes in der deutschen Weltpolitik des Hochimperialismus. In: Wolfgang Elz (Hrsg.): Internationale Beziehungen im 19. und 20. Jahrhundert,'' ''Paderborn 2003, S. 83-104, hier S. 87
  16.  ↑ van Laak, D.: Imperiale Infrastruktur. Deutsche Planungen für eine Erschließung Afrikas 1880 bis 1960,'' ''Paderborn/Wien 2004, S. 77
  17.  ↑ Neitzel, S.: „Mittelafrika“. Zum Stellenwert eines Schlagwortes in der deutschen Weltpolitik des Hochimperialismus. In: Wolfgang Elz (Hrsg.): Internationale Beziehungen im 19. und 20. Jahrhundert,'' ''Paderborn 2003, S. 83-104, hier S. 90
  18.  ↑ Linne, K.: Deutschland jenseits des Äquators? Die NS-Kolonialplanungen für Afrika, Berlin 2008, S. 67
  19.  ↑ Tschapek, R.P.: Bausteine eines zukünftigen deutschen Mittelafrika. Deutscher Imperialismus und die portugiesischen Kolonien. Deutsches Interesse an den südafrikanischen Kolonien Portugals vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg, Stuttgart 2000, S. 62
  20.  ↑ Linne, K.: Deutschland jenseits des Äquators? Die NS-Kolonialplanungen für Afrika, Berlin 2008, S. 78
  21.  ↑ van Laak, D.: Imperiale Infrastruktur. Deutsche Planungen für eine Erschließung Afrikas 1880 bis 1960,'' ''Paderborn/Wien 2004, S. 90
  22.  ↑ Ebd., S. 101
  23.  ↑ Zitiert aus Kundrus, B. (Hrsg.): Phantasiereiche. Zur Kulturgeschichte des deutschen Kolonialismus, Frankfurt a. M. 2003, S. 108
  24.  ↑ Zitiert aus Schinzinger, F.: Die Kolonien und das Deutsche Reich. Die wirtschaftliche Bedeutung der deutschen Besitzungen in Übersee, Stuttgart 1984, S. 86
  25.  ↑ Pogge von Strandmann, H.: Imperialismus vom Grünen Tisch. Deutsche Kolonialpolitik zwischen wirtschaftlicher Ausbeutung und „zivilisatorischen“ Bemühungen, Berlin 2009, S. 112Ebd., S. 118
  26.  ↑ Nagl, D.: Grenzfälle. Staatsangehörigkeit, Rassismus und nationale Identität unter deutscher Kolonialherrschaft, Frankfurt a. M. 2007, S. 128
  27.  ↑ Brehl, M.: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen den Tod verdient« Der Völkermord an den Herero 1904 und seine zeitgenössische Legitimation, in: Wojak, I./Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004 (= Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S. 78
  28.  ↑ Kundrus, B. (Hrsg.): Phantasiereiche. Zur Kulturgeschichte des deutschen Kolonialismus, Frankfurt a. M. 2003, S. 73
  29.  ↑ Jaguttis, M.: Koloniales Unrecht im Völkerrecht der Gegenwart, in: Melber, H. (Hrsg.): Genozid und Gedenken, Frankfurt am Main 2005, S. 121–140, hier S. 122
  30.  ↑ Engelberg, Bismarck, a.a.O., S. 370
  31.  ↑ Möhle, H. (Hrsg.): Branntwein, Bibeln und Bananen. Der deutsche Kolonialismus in Afrika, Hamburg 1999, S. 74
  32.  ↑ Zimmerer, J.: Deutsche Herrschaft über Afrikaner. Staatlicher Machtanspruch und Wirklichkeit im kolonialen Namibia, Münster 2004, S. 73
  33.  ↑ Gründer, Christliche Mission und deutscher Imperialismus, a.a.O., S. 114
  34.  ↑ Brehl, M.: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen den Tod verdient« Der Völkermord an den Herero 1904 und seine zeitgenössische Legitimation, in: Wojak, I./Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004 (= Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S. 87
  35.  ↑ Bley, H.: Kolonialherrschaft und Sozialstruktur in Deutsch-Südwestafrika 1894-1914, Hamburg 1968, S. 170f
  36.  ↑ Schinzinger, F.: Die Kolonien und das Deutsche Reich. Die wirtschaftliche Bedeutung der deutschen Besitzungen in Übersee, Stuttgart 1984, S. 53ff
  37.  ↑ Pogge von Strandmann, H.: Imperialismus vom Grünen Tisch. Deutsche Kolonialpolitik zwischen wirtschaftlicher Ausbeutung und „zivilisatorischen“ Bemühungen, Berlin 2009, S. 112
  38.  ↑ Ebd., S. 118
  39.  ↑ Brehl, M: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen den Tod verdient« Der Völkermord an den Herero 1904 und seine zeitgenössische Legitimation, in: Wojak,I./ Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004 (= Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S. 78
  40.  ↑ Behnen, M.: Quellen zur deutschen Außenpolitik im Zeitalter des Imperialismus 1890–1911'', ''Darmstadt 1977, S. 288
  41.  ↑ zitiert aus: Bley, H.: Kolonialherrschaft und Sozialstruktur in Deutsch-Südwestafrika 1894-1914, Hamburg 1968, S. 203
  42.  ↑ Behnen, M.: Quellen zur deutschen Außenpolitik im Zeitalter des Imperialismus 1890–1911. Darmstadt 1977, S. 292
  43.  ↑ Brehl, M: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen den Tod verdient« Der Völkermord an den Herero 1904 und seine zeitgenössische Legitimation, in: Wojak,I./ Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004 (= Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S. 78S. 83
  44.  ↑ Jorgensen, T./Markusen, E.: The Genocide of the Hereros, in: Charny, I.W. (Hrsg.): Encyclopedia of Genocide. Band 1, 1999, S. 288
  45.  ↑ Schaller, D. J.: »Ich glaube, dass die Nation als solche vernichtet werden muss: Kolonialkrieg und Völkermord in «Deutsch-Südwestafrika» 1904–1907«, in: Journal of Genocide Research. 6:3, S. 398
  46.  ↑ Gründer, Geschichte deutscher Kolonien, a.a.O., S. 122
  47.  ↑ Kuß, S.: Deutsches Militär auf kolonialen Kriegsschauplätzen. Eskalation von Gewalt zu Beginn des 20. Jahrhunderts, Berlin 2010, S. 125
  48.  ↑ Kundrus, B. (Hrsg.): Phantasiereiche. Zur Kulturgeschichte des deutschen Kolonialismus, Frankfurt a. M. 2003, S. 92
  49.  ↑ Ebd., S. 124
  50.  ↑ Kuß, S.: Deutsches Militär auf kolonialen Kriegsschauplätzen. Eskalation von Gewalt zu Beginn des 20. Jahrhunderts, Berlin 2010, S. 62
  51.  ↑ Nagl, D.: Grenzfälle. Staatsangehörigkeit, Rassismus und nationale Identität unter deutscher Kolonialherrschaft, Frankfurt a. M. 2007, S. 148
  52.  ↑ Schinzinger, F.: Die Kolonien und das Deutsche Reich. Die wirtschaftliche Bedeutung der deutschen Besitzungen in Übersee, Stuttgart 1984, S. 106ff
  53.  ↑ Zollmann, J.: Koloniale Herrschaft und ihre Grenzen. Die Kolonialpolizei in Deutsch-Südwestafrika 1894–1915, Göttingen 2010, S. 145f
  54.  ↑ Zimmerer, J.: Deutsche Herrschaft über Afrikaner. Staatlicher Machtanspruch und Wirklichkeit im kolonialen Namibia, Münster 2004, S. 56
  55.  ↑ Kuß, S.: Deutsches Militär auf kolonialen Kriegsschauplätzen. Eskalation von Gewalt zu Beginn des 20. Jahrhunderts, Berlin 2010, S. 153
  56.  ↑ Dabag, M./Gründer, H./Ketelsen, U.-K.: Kolonialismus, Kolonialdiskurs und Genozid. Fink, 2004, S. 75
  57.  ↑ Höpker, T./Petschull, J.: Der Wahn vom Weltreich. Die Geschichte der deutschen Kolonien, Herrsching 1986, S. 152
  58.  ↑ Pogge von Strandmann, H.: Imperialismus vom Grünen Tisch. Deutsche Kolonialpolitik zwischen wirtschaftlicher Ausbeutung und „zivilisatorischen“ Bemühungen, Berlin 2009, S. 166
  59.  ↑ Ebd., S. 152
  60.  ↑ Eberhardt, M.: Zwischen Nationalsozialismus und Apartheid. Die deutsche Bevölkerungsgruppe Südwestafrikas 1915-1965 (Periplus-Studien 10), Berlin u. a. 2007, S. 45
  61.  ↑ Kenna, C. (Hrsg.): Die „DDR-Kinder“ von Namibia. Heimkehrer in ein fremdes Land, Göttingen/Windhoek 1999, S. 34
  62.  ↑ Wentenschuh, W. G.: Namibia und seine Deutschen. Geschichte und Gegenwart der deutschen Sprachgruppe im Südwesten Afrikas (Edition Namibia 1), Göttingen 1995, S. 110
  63.  ↑ Hamann, C. (Hrsg.): Afrika – Kultur und Gewalt. Hintergründe und Aktualität des Kolonialkriegs in Deutsch-Südwestafrika. Seine Rezeption in Literatur, Wissenschaft und Populärkultur (1904–2004). Institut für Kirche und Gesellschaft, Iserlohn 2005, S. 83
  64.  ↑ Wassink, J.: Auf den Spuren des deutschen Völkermordes in Südwestafrika: Der Herero-/Namaufstand in der deutschen Kolonialliteratur; eine literarhistorische Analyse, München 2004, S. 33
  65.  ↑ Kößler, R./Melber, H.: Völkermord und Gedenken. Der Genozid an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika 1904–1908, in: Brumlik; M./Wojak, I.: Völkermord und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt 2004, S. 37–76, hier S. 39
  66.  ↑ Kämmerer, J. A./Föh, J.: Das Völkerrecht als Instrument der Wiedergutmachung?. Eine kritische Betrachtung am Beispiel des Herero-Aufstandes, in: Archiv des Völkerrechts, Band 42, 2004, S. 294–328
  67.  ↑ Eicker, S.: Der Deutsch-Herero-Krieg und das Völkerrecht: die völkerrechtliche Haftung der Bundesrepublik Deutschland für das Vorgehen des Deutschen Reiches gegen die Herero in Deutsch-Südwestafrika im Jahre 1904 und ihre Durchsetzung vor einem nationalen Gericht, Frankfurt M. 2009, S. 181
  68.  ↑ Krüger, G.: Kriegsbewältigung und Geschichtsbewußtsein. Realität, Deutung und Verarbeitung des deutschen Kolonialkriegs in Namibia 1904 bis 1907. Göttingen 1999, S. 32
  69.  ↑ Jaguttis, M.: Koloniales Unrecht im Völkerrecht der Gegenwart, in: Melber, H. (Hrsg.): Genozid und Gedenken, Frankfurt am Main 2005, S. 121–140, hier S. 132
  70.  ↑ Der Spiegel vom 13. August 2004
  71.  ↑ Die Tageszeitung vom 29. September 2011
  72.  ↑ Eicker, S.: Der Deutsch-Herero-Krieg und das Völkerrecht: die völkerrechtliche Haftung der Bundesrepublik Deutschland für das Vorgehen des Deutschen Reiches gegen die Herero in Deutsch-Südwestafrika im Jahre 1904 und ihre Durchsetzung vor einem nationalen Gericht, Frankfurt M. 2009, S. 103f
  73.  ↑ http://genocide-namibia.net/alliance/appellpetition/
  74.  ↑ http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-07/herero-nama-voelkermord-deutschland-norbert-lammert-joachim-gauck-kolonialzeit
  75.  ↑ http://www.tagesschau.de/inland/voelkermord-herero-103.html
  76.  ↑ Gouaffo, A.: Wissens- und Kulturtransfer im kolonialen Kontext: das Beispiel Kamerun – Deutschland (1884–1919). Saarbrücker Beiträge zur vergleichenden Literatur- und Kulturwissenschaft Band 39, Saarbrücken 2007, S. 15f
  77.  ↑ Kum'a Ndumbe III., A.: Das Deutsche Kaiserreich in Kamerun. Wie Deutschland in Kamerun seine Kolonialmacht aufbauen konnte, 1840–1910, Berlin 2008, S. 19f
  78.  ↑ Schaper, U.: Koloniale Verhandlungen. Gerichtsbarkeit, Verwaltung und Herrschaft in Kamerun 1884-1916, Frankfurt am Main 2012, S. 33ff
  79.  ↑ Gouaffo, A.: Wissens- und Kulturtransfer im kolonialen Kontext: das Beispiel Kamerun – Deutschland (1884–1919). Saarbrücker Beiträge zur vergleichenden Literatur- und Kulturwissenschaft Band 39, Saarbrücken 2007, S. 82
  80.  ↑ Gouaffo, A.: Wissens- und Kulturtransfer im kolonialen Kontext: das Beispiel Kamerun – Deutschland (1884–1919). Saarbrücker Beiträge zur vergleichenden Literatur- und Kulturwissenschaft Band 39, Saarbrücken 2007, S. 57
  81.  ↑ Kum'a Ndumbe III., A.: Das Deutsche Kaiserreich in Kamerun. Wie Deutschland in Kamerun seine Kolonialmacht aufbauen konnte, 1840–1910, Berlin 2008, S. 39
  82.  ↑ Tiebel, A.: Die Entstehung der Schutztruppengesetze für die deutschen Schutzgebiete Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika und Kamerun (1884–1898), Frankfurt 2008, S. 38
  83.  ↑ Gouaffo, A.: Wissens- und Kulturtransfer im kolonialen Kontext: das Beispiel Kamerun – Deutschland (1884–1919). Saarbrücker Beiträge zur vergleichenden Literatur- und Kulturwissenschaft Band 39, Saarbrücken 2007, S. 89
  84.  ↑ Schaper, U.: Koloniale Verhandlungen. Gerichtsbarkeit, Verwaltung und Herrschaft in Kamerun 1884-1916, Frankfurt am Main 2012, S. 90
  85.  ↑ Morlang, T.: Askari und Fitafita: „farbige“ Söldner in den deutschen Kolonien, Berlin 2008, S. 48
  86.  ↑ Kum'a Ndumbe III., A.: Das Deutsche Kaiserreich in Kamerun. Wie Deutschland in Kamerun seine Kolonialmacht aufbauen konnte, 1840–1910, Berlin 2008, S. 79f
  87.  ↑ Tiebel, A.: Die Entstehung der Schutztruppengesetze für die deutschen Schutzgebiete Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika und Kamerun (1884–1898), Frankfurt 2008, S. 49
  88.  ↑ Morlang, T.: Askari und Fitafita: „farbige“ Söldner in den deutschen Kolonien, Berlin 2008, S. 31ff
  89.  ↑ Kum'a Ndumbe III., A.: Das Deutsche Kaiserreich in Kamerun. Wie Deutschland in Kamerun seine Kolonialmacht aufbauen konnte, 1840–1910, Berlin 2008, S.131
  90.  ↑ Kum'a Ndumbe III., A.: Das Deutsche Kaiserreich in Kamerun. Wie Deutschland in Kamerun seine Kolonialmacht aufbauen konnte, 1840–1910, Berlin 2008, S. 86