Hugenotten in Deutschland.
Die Einwanderung von französischen Glaubensflüchtlingen
1 Einleitung
Obwohl die Emigration der Hugenotten aus Frankreich eine der größten Wanderungsbewegungen in der Frühen Neuzeit darstellte, weist die Migrationsforschung über das Leben der Glaubensflüchtlinge in den protestantischen deutschen Territorien erhebliche Lücken auf. Folgende Fragen stellen sich: Wie lief die Aufnahme der Hugenotten in die protestantischen Staaten ab und worin lag die Motivation der jeweiligen Landesherren? Wie gestaltete sich das religiöse Leben der Flüchtlinge? Welche Rechte und Pflichten besaßen die Exulanten? Wie entwickelte sich das Verhältnis zur autochthonen Bevölkerung?
In der Arbeit wird zunächst auf die Situation der Hugenotten in Frankreich eingegangen. Danach wird die Aufnahme der hugenottischen Glaubensflüchtlinge in Frankfurt am Main, was ein wichtiges Durchgangszentrum darstellte, thematisiert.
Außerdem werden die Ansiedlungen miteinander verglichen und systematisiert. Vorab werden die Motive der Aufnahme der Flüchtlinge charakterisiert. Dann folgt eine Auseinandersetzung mit den Aufnahmebedingungen in den jeweiligen Städten und Orten, wo sich die Glaubensflüchtlinge ansiedelten. Weiterhin folgt eine Betrachtung des religiösen Lebens der hugenottischen Exulanten. Die Darstellung des Verhältnisses der hugenottischen Einwanderer zur autochthonen Bevölkerung schließt die Erforschung der wesentlichen Merkmale der hugenottischen Ansiedlung in deutschen protestantischen Territorien ab.
In der Schlussbemerkung wird eine abschließende Bewertung der Ansiedlung hugenottischer Flüchtlinge in deutschen protestantischen Territorien durchgeführt.
2 Die Hugenotten in Frankreich
Entscheidend geprägt wurde der französische Protestantismus von Guillaume Farel (1489-1565) und Jean Calvin (1509-1564). In seinem Hauptwerk „Institutio religionis christianae” [1], das im Jahre 1541 in französischer Sprache erschien, formte Calvin aus den umlaufenden Lehren ein einheitliches theoretisches System, das sich zur geistigen Grundlage des Kalvinismus in Frankreich entwickelte. Die Ursachen für die Ausbreitung des Protestantismus in Frankreich lagen in der schlechten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation breiter Bevölkerungsschichten. [2] Neben zahlreichen desillusionierten Personen aus den bäuerlichen und städtischen Unter- und Mittelschichten schlossen sich in zunehmendem Maße Adelige aus den südfranzösischen Provinzen dem Protestantismus an. Das Massaker von Vassy [3] leitete das Zeitalter der Hugenottenkriege ein, die bis zum Jahre 1598 die innenpolitische Situation in Frankreich bestimmen sollten. Neben der innenpolitischen Destabilisierung des Landes forderten die Hugenottenkriege eine große Zahl an Menschenleben. Der Chronist Jean Moreau schätzte die Zahl der Opfer lediglich für die letzte Kriegsphase seit 1585 auf ungefähr eine Million Menschen. [4]
Die entscheidende Voraussetzung zur überwindung der konfessionellen Gegensätze schuf Heinrich IV. mit dem Edikt von Nantes vom 30.04.1598, das einen religiösen Ausgleich brachte und das Ende der mehr als drei Jahrzehnte dauernden Hugenottenkriege bedeutete. [5]
Der wesentliche Grundsatz des Ediktes von Nantes war die Gewährung der vollen Gewissensfreiheit, auch wenn der Katholizismus bis zum Toleranzedikt von 1787 weiterhin Staatsreligion blieb. Die Protestanten erhielten Zugang zu allen zivilen und militärischen ämtern sowie gleichberechtigten Status bei der Aufnahme in Universitäten, Schulen und Krankenhäusern.
Trotz des Ediktes von Nantes blieben Misstrauen und Feindseligkeiten auf beiden Seiten bestehen. Da die Eigenschaft der religiösen Toleranz als Voraussetzung für ein Zusammenleben noch nicht weit verbreitet war, brachte das Edikt lediglich eine kurzfristige Lösung der konfessionellen Gegensätze im französischen Staat.
Die verschärften Maßnahmen Ludwigs XIV. gegen den französischen Kalvinismus mündeten in das Revokationsedikt von Fontainebleau, das das Edikt von Nantes aufhob. [6] Das Revokationsedikt von Fontainebleau untersagte jegliche Kultfreiheit der Hugenotten und tolerierte lediglich die individuelle, nicht die öffentlich praktizierte Gewissensfreiheit im französischen Staat. Protestantische Pfarrer, die nicht bereit waren, zum Katholizismus zu konvertieren, mussten innerhalb von zwei Wochen Frankreich verlassen. Lediglich eine Minderheit der hugenottischen Pastoren schwörten ab, die übrigen und mit ihnen 200.000-300.000 Gläubige flüchteten unter lebensbedrohlichen Umständen ins protestantische Ausland. [7] Der Protestantismus als Faktor des gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Lebens in Frankreich wurde für längere Zeit ausgeschaltet. Die Flucht der Hugenotten aus Frankreich bedeutete eine der ersten großen Emigrationen in der Geschichte der Neuzeit.
3 Frankfurt am Main: Knotenpunkt der hugenottischen Emigration
Schon im 16. Jahrhundert wurde die freie Reichsstadt Frankfurt am Main zum Zufluchtsort für all jene Personen, die wegen ihrer Konfession aus ihrem Land fliehen mussten. Glaubensflüchtlinge aus England, Wallonen und Niederländer gründeten in Frankfurt am Main protestantische Gemeinden. [8] Die Stadt entwickelte sich Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts zu einem der Hauptzentren der Aufnahme für aus Frankreich geflohene Hugenotten. Die Gründe dafür lagen neben den bereits existierenden protestantischen Gemeinden in der günstigen geographischen Lage in der Nähe des Zusammenflusses von Main und Rhein sowie die Entwicklung Frankfurts zu einem der bedeutendsten europäischen Handelszentren. Da Frankfurt in politischer Hinsicht dem Kaiser unterstellt war, verfügte die Stadt über eine größere Autonomie als andere Metropolen dieser Zeit.
Die französische Gemeinde in Frankfurt, die schon den Hugenotten, die schon vor dem Revokationsedikt von Fontainebleau emigrierten, einen Zufluchtsort anbot, half auch in diesem Fall den in Frankfurt eintreffenden Glaubensflüchtlingen. Aus Unterstützungslisten geht hervor, dass sich vom Mai 1685 bis 1695 mehr als 63.700 Flüchtlinge in Frankfurt befanden. [9] An die Glaubensflüchtlinge wurde die für damalige Verhältnisse sehr hohe Summe von 150.000 Gulden verteilt.
Die Generalstaaten der Niederlande, Brandenburg-Preußen und Hessen-Kassel waren in den Jahren 1686-1687 für die meisten Glaubensflüchtlinge, die nach Frankfurt emigrierten, die bevorzugten Bestimmungsorte. [10] Aus diesen Staaten wurden Vertreter entsandt, die die hugenottischen Flüchtlinge zu einer Ansiedlung in ihrem Territorium bewegen sollten.
4 Wesentliche Merkmale der hugenottischen Ansiedlung
4.1 Gründe der Aufnahme
Die Kombination aus machtpolitischen Zielen, wirtschaftlichen Interessen und dem Bedürfnis, verfolgten Glaubensgenossen zu helfen, motivierte die jeweiligen Landesherren, den aus Frankreich emigrierten Hugenotten Aufnahme zu gewähren.
Da die protestantischen Landesherren die Hugenotten als Stabilisierungsfaktor des absolutistischen Systems betrachteten, unterstützten sie aktiv deren Einwanderung. [11] Die hugenottischen Einwanderer galten als loyale Staatsbürger, die im Laufe der Zeit zu einer Stütze des absolutistischen Herrschaftssystems wurden. Kurz nach der Veröffentlichung des Potsdamer Ediktes im Jahre 1685 wurden ca. 500 hugenottische Soldaten in das preußische Militär aufgenommen, wo sie nach und nach Schlüsselpositionen besetzten.
Eine zentrale Rolle spielten auch wirtschaftliche überlegungen. Unter den emigrierten Hugenotten befanden sich viele Intellektuelle (Pfarrer, ärzte, Literaten) sowie hervorragend ausgebildete Handwerker und Manufakturisten, die in den vom Dreißigjährigen Krieg verwüsteten Gebieten für eine Belebung der Wirtschaft sorgten. Es ist unumstritten, dass es ohne die Mithilfe der Hugenotten nicht möglich gewesen wäre, eine kurzfristige Steigerung der Wirtschaftskraft in den protestantischen Aufnahmestaaten zu erreichen: [12] „Zweifellos hätte unter weisen Regierungen, auf die Länge gesehen, alles auch so neues Leben gewonnen; aber es ist eindeutig klar, dass die Refugies die Fortschritte wenigstens um ein halbes Jahrhundert beschleunigt haben”. Die Aussage von Cohn-Bendit und Schmid unterstützt diese These: [13] „Der Aufschwung Berlins von einem gottverlassenen Ackerbaustädtchen zur späteren Kapitale wäre ohne die Hugenotten ebenso möglich gewesen wie etwa die Blüte der manufakturellen Betriebe im Gebiet zwischen Kassel und dem Weserland.”
Die konfessionelle Solidarität der protestantischen Landesherren bei der Aufnahme der hugenottischen Flüchtlinge ist ebenfalls ein entscheidender Faktor. Die Hilfsbereitschaft des Kurfürsten für die in Berlin eingewanderten Hugenotten in Form von Geldspenden und Unterbringungsmöglichkeiten machte eine tiefe Verbundenheit mit seinen Glaubensbrüdern ersichtlich. Friedrich Wilhelm gewährte nicht nur den Hugenotten, sondern auch Protestanten der verschiedensten Richtungen Zuflucht in Brandenburg-Preußen. In der Zeit vom ausgehenden 17. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts wurden in Brandenburg-Preußen mehr als 30 Verfügungen über die Niederlassung von protestantischen Flüchtlingen erlassen bzw. bestätigt. [14]
Bei der Ansiedlung der Hugenotten in Hessen standen weitestgehend ökonomische Motive im Vordergrund. [15] Noch vor der Veröffentlichung des Ediktes von Fontainebleau legte Landgraf Karl I. die Grundlagen der Einwanderung der Hugenotten mit dem Edikt vom 18.04.1685 vor. Der Hauptteil des Ediktes bestand aus wirtschaftspolitischen Bestimmungen, hugenottische Handwerker und Fabrikanten waren die meist gesuchten Berufsgruppen. Im zweiten Edikt vom 01.08.1685 wurden die den Hugenotten in Aussicht gestellten ökonomischen Vergünstigungen erweitert. Das am 12.12.1685 veröffentlichte dritte Edikt enthielt weitere Zugeständnisse an ansiedlungswillige Manufakturisten.
Für den Markgrafen Christian Ernst von Brandenburg-Bayreuth spielten bei der Aufnahme von Glaubensflüchtlingen in Erlangen sowohl konfessionell-solidarische Motive als auch ökonomische Gründe eine Rolle. [16] Einerseits wollte er seinen verfolgten französischen Glaubensbrüdern Unterstützung gewährleisten, andererseits verfolgte er das Ziel, in seinem Herrschaftsgebiet mit Hilfe der Hugenotten neue Industrien anzusiedeln.
Insgesamt gesehen lassen sich die Gründe für die Einwanderung der Hugenotten in die protestantischen Staaten Deutschlands nur multifaktoriell erklären, eine Kombination aus machtpolitischen, ökonomischen und konfessionell-karitativen Zielen ist anzunehmen.
4.2 Aufnahmebedingungen
Bei der Frage nach den Aufnahmebedingungen der hugenottischen Flüchtlinge muss man unterscheiden zwischen Bestimmungen von überregionalen Charakter wie das Edikt von Potsdam aus dem Jahre 1685 oder die drei Aufnahmeedikte des Landgrafen Karl I. von Hessen-Kassel und Dekreten von regionaler Bedeutung, die entweder von den Herrschern Brandenburg-Preußens an die jeweiligen Magistrate verschickt oder von den zuständigen Landesherren festgesetzt wurden.
Die Grundlage für die Ansiedlung der Hugenotten in Brandenburg-Preußen war das Edikt von Potsdam, das in 14 Artikeln die Rahmenbedingungen für die Aufnahme der Glaubensflüchtlinge festlegte. [17] Zunächst regelte das Edikt die Unterstützung und Hilfeleistung auf der Flucht und die Niederlassung der hugenottischen Flüchtlinge in den Städten und Dörfern Brandenburg-Preußens. Es erteilte ihnen das Bürgerrecht und den Eintritt in die Zünfte. Die Gründung von Fabriken durch hugenottische Einwanderer sollte durch steuerliche Begünstigungen und finanzielle Zuwendungen unterstützt werden. Der Kurfürst gewährte den Exulanten das Recht auf Ausübung ihrer Religion in französischer Sprache, die Gründung von Schulen und die Bestimmung eigener Geistlichen. Ein Richter, dessen Gehalt vom Kurfürsten übernommen wurde, sollte Streitigkeiten innerhalb der hugenottischen Gemeinde beilegen. [18]
Das Edikt sprach den Hugenotten weitreichende Privilegien zu, jedoch wurde ihnen die Möglichkeit einer Selbstverwaltung verwehrt. Erst im Laufe der Zeit entwickelte sich die hugenottische Gemeinde zu einer geschlossenen Gemeinschaft mit eigenem Charakter.
Landgraf Karl I. von Hessen-Kassel legte die Grundlage für die Einwanderung durch die Veröffentlichung des Ediktes vom 18.04.1685. Neben der rechtmäßigen Gleichstellung mit der alteingesessenen Bevölkerung sicherte der Landgraf den Flüchtlingen die uneingeschränkte Ausübung ihres Glaubens zu. Beim Auftreten von Konflikten unter den Exulanten war die Regierung in Kassel oder der jeweilige Magistratsbeamte der Stadt oder des Dorfes zuständig. Im Jahre 1686 gründete der Landgraf eine Französische Kommission, die für die Verwaltungs- und Gerichtsangelegenheiten der Hugenotten verantwortlich war. [19]
Das Hauptaugenmerk lag auf ökonomischen Privilegien für die Flüchtlinge. Karl genehmigte sowohl die freie Einfuhr von Hausrat und Betriebseinrichtungen als auch die uneingeschränkte Gewerbeausübung in Hessen-Kassel. [20] Außerdem mussten die Einwanderer zehn Jahre lang keine öffentlichen Abgaben entrichten. Im Edikt schlug Karl den Hugenotten ausschließlich Ansiedlungsorte vor, deren Bevölkerungszahl durch den Dreißigjährigen Krieg stark dezimiert worden war. Mit den Edikten vom 01.08.1685 und vom 12.12.1685 erweiterte der Landgraf die schon existierenden wirtschaftlichen Vergünstigungen für die Exulanten.
Die Privilegien, die bei der regionalen Ansiedlung der Hugenotten von besonderer Bedeutung waren, lagen in den Zugeständnissen der religiösen Freiheit, der ökonomischen Starthilfe und der übergabe von Grundbesitz an die Glaubensflüchtlinge. Nach dem Tod eines Landesherrn mussten diese Privilegien von jedem nachfolgenden Herrscher neu bestätigt werden.
Bei der Auswahl ihres neuen Wohnortes legten viele Hugenotten großen Wert auf gute ökonomische Ausgangsbedingungen. Ein wichtiger Grund für die Ansiedlung in der Erlanger Neustadt lag in den florierenden Handelsbeziehungen nach England und den Niederlanden. [21]
Da viele Hugenotten vor der Flucht aus Frankreich militärische ämter bekleideten, siedelten sie sich bevorzugt in preußischen Städten an, wo Regimenter des Kurfürsten stationiert waren.
Der ausgezeichnete Ruf der Universität in Frankfurt/Oder veranlasste viele hugenottische Gelehrte, sich dort niederzulassen. [22] Durch die Gewährung von Stipendien unterstützte Kurfürst Friedrich Wilhelm diese Entwicklung. Friedrich Wilhelm gründete an der Hochschule einen Lehrstuhl für französische Sprach- und Literaturwissenschaften und übertrug einigen Hugenotten eine Lehrtätigkeit an der Viadrina.
In vielen Ansiedlungen wurden die hugenottischen Sitten und Bräuche konserviert. Die Gethsemaner Gemeinde durfte einen eigenen Prediger auswählen, einen Lehrer sowie einen Kantor beschäftigen und ein Gotteshaus nach ihren Vorstellungen errichten. Außerdem ordnete Landgraf Karl an, dass der Gebrauch der französischen Sprache während der Gottesdienstfeiern obligatorisch war. [23]
Vor allem in den ersten Jahren nach der Ansiedlung hatten viele hugenottische Gemeinden mit vielerlei Schwierigkeiten zu kämpfen. Die Glaubensflüchtlinge in der Erlanger Neustadt waren nicht in der Lage, ihre Wohnhäuser selbst zu finanzieren, da die Darlehen des Markgrafen Christian Ernst sehr gering ausfielen. [24] In Strasburg lebte die Mehrheit der Hugenotten zunächst in unzureichend bewohnbaren Häusern. Außerdem waren sie in den ersten Jahren ihrer Ansiedlung zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes hauptsächlich auf Spenden der französischen Gemeinde in Berlin sowie auf Zuschüsse der kurfürstlichen Verwaltung angewiesen. [25]
4.3. Religiöses Leben
Der jeweilige Landesherr gestattete den hugenottischen Glaubensflüchtlingen, eine eigene Gemeinde zu gründen und überließ ihnen — in vielen Fällen vorübergehend — eine Kirche oder eine Kapelle zur Ausübung ihrer Religion. Neben der Bezahlung eines Predigers übernahm der Landesherr oft den Lohn des Kantors sowie des Küsters. In der Regel kam es einige Jahre nach der hugenottischen Ansiedlung zum Bau einer größeren Kirche.
Graf Wilhelm Moritz zu Solms-Greifenstein gestattete den Flüchtlingen sogar die Führung eines eigenen Kirchensiegels „L'Eglise francoise de Daubhauss”. [26]
In den ersten Jahren nach der Ansiedlung spielte das kirchliche Leben innerhalb der Gemeinden eine große Rolle. Der jeweilige Landesherr entsprach häufig den Bitten der hugenottischen Gemeinden, Neubauten oder Renovierungsarbeiten in der Kirche zu finanzieren.
Das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der hugenottischen Gemeinden war sehr stark ausgeprägt. In Kassel war der Gottesdienst nicht mit dem Kirchgang zu Ende, sondern sollte im alltäglichen Leben durch die Pflege von alten und kranken Gemeindemitgliedern fortgesetzt werden. [27]
Die Institution Kirche besaß eine große Bedeutung für das Leben der Gemeindemitglieder. In Strasburg erbauten einflussreiche Mitglieder der dortigen protestantischen Gemeinde Galerien in der Kirche. Der Boden der Kirche diente als Friedhof für verstorbene Mitglieder der Gemeinde. [28]
Es kam häufiger vor, dass sich die französischen Gemeinden die Kirche zu Gottesdienstfeiern mit anderen reformierten Gemeinden teilen mussten. In Fragen der zeitlichen Abhaltung der Gottesdienste brachen zahlreiche Konflikte aus. Als sich in Strasburg eine reformierte deutsche Gemeinde gründete, erlaubte der Kurfürst ihnen, das Gotteshaus der hugenottischen Gemeinde mitzubenutzen. Die Angst der französischen Gemeinde, ihren Glauben nicht mehr uneingeschränkt ausüben zu können, führte zu langwierigem Streit mit den Mitgliedern der deutsch-reformierten Gemeinde. [29] Dieser Konflikt konnte erst durch eine kurfürstliche Bestimmung beigelegt werden, in der festgelegt wurde, dass beide Gemeinden die Kirche gleichberechtigt nutzen durften und im Fall von Renovierungsarbeiten die Kosten geteilt wurden.
Konflikte innerhalb der hugenottischen Gemeinden sind ebenfalls bekannt. In Erlangen brachen kurz nach der Gründung der Neustadt zahlreiche Konflikte zwischen den Anciens der Gemeinde und den einzelnen Pfarrern aus. [30] Die schlechte Bezahlung der Pfarrer und ihr fehlendes Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen waren die Gründe für den Streit, der eine große Belastung für die übrigen Gemeindemitglieder darstellte.
Es existierten nicht selten Spannungen zwischen den hugenottischen Gemeinden und der jeweiligen Verwaltungsbehörde. Als die hessische Verwaltung die französische Gemeinde in Louisendorf dem Konsistorium in Kassel unterstellen wollte, sah die Gemeinde darin eine Bevormundung und widersetzte sich derart vehement, dass der Landgraf ihnen schließlich die Eigenständigkeit in religiösen Fragen zusicherte. [31]
In einigen hugenottischen Gemeinden wie z.B. Angermünde gab es in den Gründerjahren keinen eigenen Pfarrer, so dass ein Prediger aus den jeweiligen deutschen Nachbargemeinden diese Aufgabe übernehmen musste. [32] Als für das Amt des Pfarrers in Gethsemane kein geeigneter Kandidat gefunden werden konnte, betreuten deutsche protestantische Pfarrer aus der Umgebung die hugenottische Gemeinde. [33]
In den Anfangsjahren existierte eine starke Kooperation der hugenottischen Gemeinden untereinander. Die Gemeinde in Carlsdorf arbeitete 25 Jahre mit der Nachbargemeinde Schöneberg zusammen. Zwischen den hugenottischen Gemeinden Angermünde und Schmargendorf bestand ebenfalls ein wechselseitiger Austausch in religiösen Fragen.
In den Anfangsjahren der hugenottischen Gemeinden wurden Neuankömmlinge aus Frankreich oft mit tiefem Argwohn betrachtet. In Erlangen brachte das Konsistorium der Gemeinde französischen Flüchtlingen, die unter Zwang zum Katholizismus konvertieren mussten, Misstrauen entgegen. Exulanten wurden vom Konsistorium dazu angehalten, dem Katholizismus abzuschwören und erst nach einer Wartezeit von zwei Jahren zu heiraten. [34]
Abhängig von ihrer Mitgliederstärke organisierten sich die hugenottischen Gemeinden in überregionalen Zusammenhängen. Die Erlanger Gemeinde nahm alle zwei Jahre an einer Synode der reformierten Kirchen der Markgrafenschaften Brandenburg-Bayreuth und Brandenburg-Ansbach teil. Sie pflegte weiterhin intensive Kontakte zu anderen Gemeinden in Genf, Berlin und Amsterdam.
Bei der Erziehung der Kinder standen der Erhalt der französischen Sprache und der Religionsunterricht im Vordergrund.
Die hugenottischen Gemeinden erhielten von den jeweiligen Landesherren weitreichende religiöse Zugeständnisse. Ihre Selbständigkeit litt jedoch unter regional unterschiedlich ausfallenden Beschränkungen. In Hessen-Kassel verbot der Landgraf den Gemeinden, Synoden abzuhalten. Stattdessen schuf er den Posten eines geistlichen Inspektors für die französischen Gemeinden in Hessen-Kassel, der für die Dienstaufsicht der französischen Geistlichen in den ländlichen Gemeinden, die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Pfarrern und Gemeinden sowie die Umsetzung der hessischen Kirchenordnung aus dem Jahre 1657 zuständig war. Außerdem hatte er dem hessischen Konsortium für frei werdende Pfarrstellen geeignete Nachfolger vorzuschlagen. [35]
Im Laufe der Zeit verlor die französische Sprache sowohl im Gottesdienst als auch im Leben der Gemeindemitglieder immer mehr an Bedeutung. In Erlangen zeigte sich dies im nachlassenden Besuch des Gottesdienstes; das religiöse Leben wurde von einem kleinen Personenkreis künstlich am Leben erhalten. [36] In Todenhausen wurde bis zum Jahre 1818 der Gottesdienst in französischer Sprache abgehalten. Nach einer kurzen Zeit der Verwendung beider Sprachen fand die Gottesdienstfeier ab dem Jahre 1820 nur noch in deutscher Sprache statt. [37] Die Zahl der hugenottischen Gemeindemitglieder ging in Neu-Isenburg im Laufe der Zeit stark zurück. Im Jahre 1872 schloss sie sich mit der lutherischen Gemeinde zusammen; ab diesem Zeitpunkt fand der Gottesdienst in deutscher Sprache statt. [38]
4.4 Verhältnis zur autochthonen Bevölkerung
Bei der Untersuchung des Verhältnisses zwischen der autochthonen Bevölkerung und den eingewanderten hugenottischen Flüchtlingen muss zunächst zwischen der Ansiedlung von Hugenotten in eine schon lange existierende Stadt- oder Dorfgemeinschaft mit tradierten Werten und Normen und den Neugründungen von Dörfern durch die hugenottischen Einwanderer mit der Genehmigung des jeweiligen Landesherren unterschieden werden.
Im Falle der Ansiedlung der Hugenotten in Städten und Dörfern kann sowohl von einer Reserviertheit als auch von einer offenen Ablehnung von Teilen der alteingesessenen Bevölkerungsschichten gesprochen werden. Während die französischen Exulanten sich der Unterstützung und Förderung der jeweiligen Landesherren sicher sein konnten, erfreuten sie sich zumindest in gewissen Bevölkerungsschichten keiner großen Beliebtheit.
Die den Hugenotten von den jeweiligen Landesherren verliehenen Privilegien erzeugten vielfach den Neid der autochthonen Bevölkerung. In Angermünde erhielten die hugenottischen Einwanderer weniger Land als ihnen vom Kurfürsten zugesprochen wurde. Vieles spricht dafür, dass einflussreichen Angermünder Bürger, die dem Magistrat der Stadt angehörten, diese Privilegien zu weit gingen und aus diesem Grund den Flüchtlingen weniger Land zuteilte. [39] In Magdeburg stellte der lokale Magistrat die rhetorische Frage: [40] „(…) ob es einem Lande nützlich oder den alten Einwohnern schädlich sei, wenn die Herrschaften durch gewisse Immunitäten und Freiheiten Fremde in das Land ziehen lassen?”
Der Zuzug hugenottischer Handwerker stieß bei den Zünften der deutschen Handwerksmeister auf Ablehnung, die die Konkurrenz und den Wissensvorsprung als unmittelbare Konkurrenz betrachteten. Die Konkurrenzängste der deutschen Handwerksmeister führten in einigen Fällen zur Anwendung von physischer Gewalt gegenüber hugenottischen Exulanten. Aus der Lüneburger Stadtchronik geht hervor, dass 14 ortsansässige Zunftmeister in die Geschäftsräume eines hugenottischen Schneiders einbrachen, das Inventar beschädigten und den Besitzer schwer misshandelten. [41] Ein weiteres Beispiel war der übergriff eines deutschen Kaufmanns mit Unterstützung seiner Lehrlinge auf einen hugenottischen Berufskollegen während der Frankfurter Messe im Jahre 1692. [42]
Die Gründe für die Abneigung gewisser Bevölkerungsschichten gegenüber den hugenottischen Einwanderern lagen jedoch nicht nur in dem ärger über die angebliche Bevorzugung der Flüchtlinge sowie in der neuen Konkurrenzsituation. Die Intoleranz gegenüber den Sitten und Bräuchen der Hugenotten und rassistische Stereotypen aufgrund ihrer dunklen Hautfarbe spielten ebenfalls eine Rolle.
Weiterhin trug die evangelisch-lutherische Kirche zur Verschärfung der ablehnenden Haltung gewisser Teile der Bevölkerung bei. Der schon überwunden geglaubte Streit zwischen den Protestanten in der Tradition Luthers und den Calvinisten wurde durch Hetzkampagnen in lutherischen Gottesdiensten neu entfacht, wobei besonders die Hugenotten — neben den Türken — zur Zielscheibe der Anfeindungen wurden.
In Erlangen mussten die Hugenotten während der Phase der Errichtung der Neustadt in benachbarten Dörfern untergebracht werden, da die lutherische Bevölkerung Erlangens ihnen gegenüber zum großen Teil feindselig eingestellt war. [43] Die in Halle erschienene anonyme anticalvinistische Schrift „Katechismus der Reformierten — aus ihren Schriften gezogen” wurde auf der Leipziger Buchmesse zu einem Verkaufsschlager.
Die von Hugenotten gegründeten Dörfer mussten besonders in den Anfangsjahren Konflikte mit deutschen Nachbargemeinden austragen. Die deutschen Nachbargemeinden Amönau und Wetter versuchten, die Ansiedlung von Hugenotten in Todenhausen zu verhindern. [44] Die Einwohner befürchteten, dass ihnen weniger Land zur Bewirtschaftung bliebe. Nach der Ablehnung ihres Gesuches durch den Landgrafen zogen zahlreiche Gemeindemitglieder Amönaus im Jahre 1720 zum Lagerplatz der Flüchtlinge und starteten den Versuch, sie durch Drohungen und Beschimpfungen zu vertreiben. Die Hugenotten erhielten die Unterstützung des Landgrafen, der die Rädelsführer aus Amönau bestrafte. Ein Jahr später kam es zum Konflikt mit der autochthonen Bevölkerung aus Wettau. Die Wetteraner rodeten Flächen, die eigentlich für die hugenottische Bevölkerung in Todenhausen bestimmt waren, und trieben ihr Vieh über die bereits gerodeten Felder der Flüchtlinge. über den Ausgang der Auseinandersetzung gibt es in den vorhandenen Quellen keine Aussagen. Die hugenottische Gemeinde in Neu-Isenburg musste sich in den ersten Jahrzehnten nach ihrer Gründung im Jahre 1699 mit den Ansprüchen der Stadt Frankfurt/Main auf Waldnutzungs- und Weiderechte innerhalb ihres Gebietes auseinandersetzen. [45]
Auf der anderen Seite war in Teilen der Bevölkerung der Wille zur Solidarität und Kooperation mit den hugenottischen Glaubensflüchtlingen zu erkennen.
In Bernau wurde von der hugenottischen Kolonie nach Absprache mit dem Magistrat der Stadt ein Richter bestimmt, der für ein einvernehmliches Zusammenleben der Mitglieder der Gemeinde mit der autochthonen Bevölkerung zu sorgen hatte. Weiterhin besaß er die Aufgabe, Streitigkeiten und Konflikte zwischen Hugenotten und der deutschen Bevölkerung im Vorfeld zu verhindern oder zu schlichten. [46] In Städten wie Potsdam oder Frankfurt/Oder waren Hugenotten als Ratsmitglieder und Stadtverordnete im Magistrat vertreten, was bedeutete, dass sie ein bestimmtes Mitspracherecht in der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung der jeweiligen Stadt besaßen. Die Tatsache, dass hugenottische Exulanten sich um die Weiterentwicklung ihrer jeweiligen Heimatgemeinde verdient machten, bedeutete einen Stabilisierungsfaktor für die Beziehungen zur autochthonen Bevölkerung. Sie wurden dann akzeptiert, wenn die alteingesessene Bevölkerung aus ihrer Einwanderung in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht unmittelbaren Nutzen zog. In Potsdam führte das Wirken des Textilfabrikanten Samuel Schock, des Bürgermeisters Guillaume Saint Paul, des Architekten Peter de Gayette, des Buchhändlers Carl Christian Horvath sowie des Malers Antoine Pesne zu einer steigenden Akzeptanz der hugenottischen Glaubensflüchtlinge. [47]
In den Ansiedlungen der Hugenotten nahm seit Anfang des 18. Jahrhunderts die Zahl der Ehen zwischen der deutschen Bevölkerung und den Exulanten zu. Die in ihren früheren Heimatgemeinden ausgeübten Lebensformen und die französische Sprache wurden in den hugenottischen Kolonien in den ersten Jahren nach der Ansiedlung bewahrt. Im Laufe der Zeit fand eine kulturelle Assimilation statt. Das Französische wurde im Alltagsgebrauch, im kirchlichen Leben und in der amtlichen Korrespondenz schrittweise durch die deutsche Sprache ersetzt.
5 Schlussbemerkung
Die Einwanderung der Hugenotten war für die politische, wirtschaftliche und geistige Entwicklung der protestantischen Aufnahmestaaten, der Städte und Orte, wo sich die Glaubensflüchtlinge ansiedelten, von prägender Bedeutung. Große Verdienste erwarben sich die Flüchtlinge beim Bau von Schlössern und Gärten in der Residenzstadt Potsdam. Für herausragende Leistungen im Hinblick auf die Architekturgeschichte Preußens waren die Hugenotten Philipp de la Chieze und David Friedrich Gilly verantwortlich. Der französische Bildhauer Charles Philip Dieussart und der Maler Antoine Pesne prägten die künstlerische Entwicklung am Hofe des Kurfürsten in Potsdam.
Aus den Reihen der Hugenotten gingen bedeutende Schriftsteller wie Friedrich de la Motte-Fouqué, der Autor der „Undine”, hervor. Einen hohen Bekanntheitsgrad über die deutsche Literatur hinaus erwarb sich der Hugenottennachfahre Theodor Fontane.
Die Universitäten von Berlin und Frankfurt/Oder, die vor der Ansiedlung der Hugenotten keine Rolle im europäischen Geistesleben spielten, gewannen durch das Zusammenwirken deutscher und hugenottischer Gelehrter einen hervorragenden Ruf.
Leopold von Ranke bemerkte zu Recht, dass die Hugenotten Brandenburg-Preußen mit dem fortgeschrittenen romanischen Europa in unmittelbaren Kontakt brachten. [48] Hugenottische Gelehrte trugen zur geistigen Aufklärung des 17. und 18. Jahrhunderts in Preußen bei. Zur Zeit Friedrichs II. waren von den 37 Mitgliedern des Societé Litteraire der Deutschen Akademie der Wissenschaften in Berlin acht hugenottischer Abstammung. Der Berliner Kreis der deutschen Aufklärung um Gottfried Wilhelm Leipniz stand in engem Kontakt und regem Austausch mit der französischen Gemeinde und ihrem Geschichtsschreiber Charles Ancillon. Das College Francais in Berlin lud in regelmäßigen Abständen interessierte Personen zu gemeinsamen deutsch-französischen Diskussionsrunden über literarische, philosophische, staatstheoretische und theologische Fragen ein.
Durch ihre weltweiten Verbindungen trugen die Hugenotten maßgeblich dazu bei, die Werke der Vertreter der deutschen Aufklärung im Ausland bekannt zu machen. Eine wichtige Rolle übernahm dabei die von hugenottischen Glaubensflüchtlingen herausgegebene „Bibliotheque Germanique”, in der diese Vertreter mit der französischen übersetzung ihrer Werke vertreten waren.
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Fußnoten
↑ Die deutsche übersetzung dieses Werkes bietet Weber, O. (Hrsg.): Unterricht in der christlichen Religion, 2. Auflage, Berlin 1955
↑ Köller, H./Töpfer, B.: Frankreich. Ein historischer Abriss von den Anfängen bis zum Tode Heinrichs IV., Teil 1, Berlin 1977, S. 243
↑ Vgl. dazu Mieck, I.: Die Entstehung des modernen Frankreich 1450-1610. Strukturen, Institutionen, Entwicklungen, Stuttgart 1982, S. 239f
↑ Waquet, H. (Hrsg.): Memoires du Chanoine Jean Moreau sur la guerres de la Lique en Bretagne, Quimper 1960, S. 277f
↑ Sieburg, H.-O.: Grundzüge der französischen Geschichte, Darmstadt 1973, S. 104
↑ Deutscher Hugenottenverein (Hrsg.): Das Edikt von Nantes. Das Edikt von Fontainebleau, Flensburg 1963, S. 90
↑ Bluche, F.: Im Schatten des Sonnenkönigs. Alltagsleben im Zeitalter Ludwigs XIV. von Frankreich, Freiburg/Würzburg 1986, S. 311
↑ Magdelaine, M.: Frankfurt am Main: Drehscheibe des Refugé, in: von Thadden, R./Magdelaine, M.: Die Hugenotten 1685-1985, München 1985, S. 26-37, hier S. 26f
↑ Ebd. S. 35, Vgl. zu anderen Aufnahmestaaten die Darstellung von Reaman, C.E.: The Trail of the Huguenots in Europe, the United States, South Africa and Canada, London 1964
↑ Wilke, J.: Rechtsstellung und Rechtssprechung der Hugenotten in Brandenburg-Preußen (1685-1809), in: von Thadden, R./Magdelaine, M.: Die Hugenotten 1685-1985, a.a.O., S. 100-114, hier S. 100f
↑ Zitiert aus Emmon/Reclam: Memoires pour servir a L'Histoire des refugiés francaise dans les États du Roi, Bd.6,1787, S.5
↑ Cohn-Bendit, D./Schmid,T.: Heimat Babylon. Das Wagnis der multikulturellen Demokratie, Hamburg 1993, S. 209
↑ Jersch-Wenzel, S.: Ein importiertes Ersatzbürgertum, in: von Thadden/Magdelaine, Die Hugenotten 1685-1985, a.a.O., S. 160-171, hier: S. 161f
↑ Mogk, W.: Voraussetzungen für die Einwanderung von Hugenotten und Waldensern nach Hessen-Kassel, in: Desel, J./Mogk, W.: Hugenotten und Waldenser in Hessen-Kassel, Kassel 1978, S. 13-41, hier: S. 20
↑ Yardeni, M.: Refugé und Integration. Der Fall Erlangen, in: von Thadden/Magdelaine, Die Hugenotten 1685-1985, a.a.O., S. 146-159, hier: S. 147
↑ Wilke, J.: Rechtstellung und Rechtssprechung der Hugenotten in Brandenburg-Preußen (1685-1809), in: von Thadden/Magdelaine, Die Hugenotten 1685-1985, a.a.O., S. 100-114, hier: S. 100ff
↑ Mengin, E.: Das Edikt von Potsdam. Das Edikt von Fontainebleau, Paris 1963, S. 44
↑ Mogk, Voraussetzungen für die Einwanderung von Hugenotten und Waldensern nach Hessen-Kassel, in: Desel./Mogk, Hugenotten und Waldenser in Hessen-Kassel, a.a.O., S. 23f
↑ Schmidmann, R.: Die Kolonien der Refugiés in Hessen-Kassel und ihre wirtschaftliche Entwicklung im 17. und 18. Jahrhundert, Marburg 1929, S. 126
↑ Yardeni, Refugé und Integration. Der Fall Erlangen, in: von Thadden/Magdelaine, Die Hugenotten 1685-1985, a.a.O., S. 148
↑ Gahrig, W.: Unterwegs zu den Hugenotten im Land Brandenburg. Historische Ausflüge, Berlin 2000, S. 344
↑ Kempe, R.: Gethsemane. Zur Geschichte der Hugenottensiedlung im Werratal, in: Vergangenheit spricht zur Gegenwart, 18. Jg., Nr.2 (1965), S. 5-8, hier: S. 7
↑ Yardeni, Refugé und Integration. Der Fall Erlangen, in: von Thadden/Magdelaine, Die Hugenotten 1685-1985, a.a.O., S. 149
↑ Lippert, W.: Geschichte der Stadt Strasburg in der Uckermark, Milow 1996, S. 87
↑ Klefner, T.: Geschichte Greifenthals, Greifenstein/Ulm 1988, S. 1
↑ Siebel, A.: Refugies in der Residenzstadt Kassel, in: Desel/Mogk, Hugenotten und Waldenser in Hessen-Kassel, a.a.O., S. 47-103, hier: S. 63f
↑ Muret, E.: Geschichte der französischen Kolonie in Brandenburg-Preußen, 2. Auflage, Berlin 1990, S. 21